Verkehrs- & Bußgeldrecht
Geblitzt? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Was kostet zu schnelles Fahren – und wann drohen Punkte oder Fahrverbot? Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldtabellen und wissen, wann sich ein Einspruch lohnt. Lösungen statt Ausreden.
Kennen Sie das? Ein amtlicher Brief im Briefkasten, ein Anhörungsbogen – und plötzlich die Sorge: Wird das teuer? Kommen Punkte dazu? Oder droht sogar ein Fahrverbot? Bei Geschwindigkeitsverstößen entscheidet oft ein einziger Stundenkilometer über die Konsequenzen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die aktuellen Bußgeldtabellen für Pkw – und wann sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich lohnt.
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot: Was beim Blitzen droht
Drei Konsequenzen sind möglich – je nachdem, wie stark Sie zu schnell waren: ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Als grobe Orientierung gilt: Ab 21 km/h zu viel gibt es den ersten Punkt, ab 26 km/h kann es (bei Wiederholung) Richtung Fahrverbot gehen, und ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts wird das Fahrverbot zur Regel. Wichtig: Maßgeblich ist immer der Wert nach Toleranzabzug – bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit (Pkw)
Innerorts
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 | 30 € | – | – |
| 11–15 | 50 € | – | – |
| 16–20 | 70 € | – | – |
| 21–25 | 115 € | 1 | – |
| 26–30 | 180 € | 1 | (1 Monat)¹ |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 | 20 € | – | – |
| 11–15 | 40 € | – | – |
| 16–20 | 60 € | – | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | (1 Monat)¹ |
| 31–40 | 200 € | 1 | – |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate |
¹ Bei 26–30 km/h droht ein Fahrverbot in der Regel nur bei Wiederholung (zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres). Werte für Pkw nach dem aktuellen Bußgeldkatalog; für Lkw, Gefährdung oder Wiederholung können abweichende Sätze gelten. Bußgeldsätze können sich ändern.
Ob es beim Bußgeld bleibt oder ein Fahrverbot droht, entscheidet sich oft an wenigen Stundenkilometern.
Fahrverbot, 4-Monats-Regel und Wiederholungstäter
Ein Fahrverbot ist die einschneidendste Folge – der Führerschein ist ein bis drei Monate weg. Für Ersttäter gibt es aber einen Trost: Nach der 4-Monats-Regel (§ 25 Abs. 2a StVG) dürfen Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen und so in eine ruhige Phase legen. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wird – dann kann schon in diesem Bereich ein Fahrverbot verhängt werden.
Wer beruflich dringend auf den Führerschein angewiesen ist, hat unter Umständen die Möglichkeit, gegen eine erhöhte Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen. Das ist kein Automatismus, sondern muss im Einzelfall begründet werden – etwa mit einem drohenden Arbeitsplatzverlust. Wie ein Fahrverbot im Detail abläuft und wie es sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet, erklärt unser gesonderter Beitrag; einen Überblick über das Verkehrsrecht gibt Verkehrsrecht & Unfallregulierung. Für Firmenwagen und Fuhrparks ist zudem die Fuhrpark-Regulierung relevant.
Einspruch: wann sich der Kampf gegen den Bescheid lohnt
Ein Blitzerfoto ist kein Schuldbeweis. Messungen erfolgen zwar in „standardisierten Verfahren" – das heißt aber nicht, dass sie fehlerfrei sind. Angreifbar sind unter anderem eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Geräts, eine falsche Aufstellung oder Bedienung, ein zu geringer Abstand zu vorausgegangenen Verkehrszeichen sowie eine unklare Fahreridentifizierung auf dem Foto. Ist nicht eindeutig, wer gefahren ist, lässt sich das Verfahren häufig zu Fall bringen – nur bei Nichtermittlung des Fahrers droht dann eine Fahrtenbuchauflage.
Wichtig ist das richtige Verhalten: Zum Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zur Person machen, nicht zur Sache – Sie müssen sich nicht selbst belasten. Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Und es gibt eine kurze Verjährung: Geschwindigkeitsverstöße verjähren grundsätzlich in drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Über die Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob die Messung hält – und ob sich der Einspruch lohnt.
Was wir für Sie tun
Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messung, Eichung und Bescheid auf Fehler und wahren alle Fristen. Wo es sinnvoll ist, ziehen wir ein Sachverständigengutachten zur Messung hinzu. Das Ziel: das Verfahren einstellen, das Bußgeld reduzieren oder – gerade bei drohendem Fahrverbot – ein Absehen erreichen. Ob sich der Einspruch lohnt, sagen wir Ihnen ehrlich und schnell, ohne falsche Versprechen.
1. Im Anhörungsbogen nur Angaben zur Person machen.
2. Nichts vorschnell zugeben oder unterschreiben.
3. Fristen notieren – zwei Wochen für den Einspruch.
4. Messung, Eichung und Aufstellung prüfen lassen.
5. Bei drohendem Fahrverbot: 4-Monats-Regel und Absehen bedenken.
6. Früh anwaltlich prüfen lassen, ob sich der Einspruch lohnt.
Standardisiert heißt nicht fehlerfrei: Blitzer-Messungen sind häufiger angreifbar, als man denkt.
Häufige Fragen rund ums Blitzen
Ab wann gibt es Punkte beim Blitzen?
Ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts sind es zwei Punkte – dann kommt in der Regel auch ein Fahrverbot hinzu.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
In der Regel ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Schon ab 26 km/h kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie Wiederholungstäter sind (zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres).
Was ist der Toleranzabzug?
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h in der Regel 3 km/h, darüber 3 %. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist der Wert nach diesem Abzug.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur die Angaben zur Person sind verpflichtend. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – Sie müssen sich nicht selbst belasten. Den Bogen sollten Sie nicht ungeprüft ausfüllen.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist entscheidend – wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.
Lohnt sich ein Einspruch?
Häufig ja – vor allem bei drohendem Fahrverbot oder bei Zweifeln an der Messung. Ob sich der Einspruch im Einzelfall lohnt, zeigt die Akteneinsicht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten.
Lösungen statt Ausreden
Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen ihn
Bevor Sie zahlen: Lassen Sie den Bescheid prüfen – besonders bei drohendem Fahrverbot. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. In Düsseldorf, Duisburg und bundesweit.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen – im Arbeitsrecht, Verkehrs- und Unfallrecht, Wirtschaftsrecht sowie in der Strafverteidigung – pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die genannten Bußgeldsätze beruhen auf dem aktuellen Bußgeldkatalog und können sich ändern; im Einzelfall können abweichende Sätze gelten. Für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
