Ein Arbeitszeugnis erhalten: Noten & Geheimcodes entschlüsseln

Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis: Notenschlüssel & Geheimcodes entschlüsseln

Ein Zeugnis klingt fast immer freundlich – die wahre Note steckt in den Formulierungen. Hier finden Sie den Notenschlüssel und die häufigsten Geheimcodes. Lösungen statt Ausreden.

Von Dr. Hasan Işık 10. August 2026 Lesezeit ca. 5 Minuten
ARBEITSZEUGNIS
Freundlich formuliert heißt nicht gut bewertet – erst der genaue Blick verrät die echte Note.

Kennen Sie das? Sie lesen Ihr Arbeitszeugnis, alles klingt höflich und wohlwollend – und trotzdem beschleicht Sie das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Zu Recht: In Zeugnissen steckt ein eigener Code. Was nett klingt, kann in Wahrheit eine schlechte Note oder einen versteckten Hinweis bedeuten. Da ein Zeugnis über Ihre nächste Bewerbung mitentscheidet, lohnt sich der genaue Blick – und den liefert dieser Beitrag.

Der Notenschlüssel: die Zufriedenheitsformeln

Sie haben Anspruch auf ein wahres und zugleich wohlwollendes Zeugnis (§ 109 GewO). Die Gesamtnote wird über feststehende „Zufriedenheitsformeln" ausgedrückt. Der Schlüssel:

Formulierung im Zeugnis Note
„…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"sehr gut (1)
„…stets zu unserer vollen Zufriedenheit"gut (2)
„…zu unserer vollen Zufriedenheit"befriedigend (3)
„…zu unserer Zufriedenheit"ausreichend (4)
„…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"mangelhaft (5)
„…hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen"ungenügend (6)

Die Faustregel: Je mehr Steigerung („stets", „vollste"), desto besser die Note. Fehlt die Steigerung oder taucht das Wort „bemüht" auf, wird es kritisch.

Notenschlüssel Zufriedenheitsformel Geheimcodes Schlussformel Berichtigung Zwischenzeugnis
Sechs Punkte, auf die es beim Arbeitszeugnis ankommt.

Geheimcodes: was hinter den Formulierungen steckt

Neben der Note gibt es verschlüsselte Formulierungen, die scheinbar loben, in Wahrheit aber abwerten. Solche versteckten Codes sind eigentlich unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO) – kommen aber immer wieder vor. Die häufigsten:

Im Zeugnis steht… Gemeint ist…
„war stets bemüht"Die Leistung genügte nicht.
„zeigte Verständnis für seine Aufgaben"Verstanden – aber nicht umgesetzt.
„trug durch Geselligkeit zum Betriebsklima bei"Hinweis auf Alkohol am Arbeitsplatz.
„erledigte Aufgaben mit großem Fleiß"Fleißig, aber mit wenig Erfolg.
„im Rahmen seiner Fähigkeiten"Die Fähigkeiten waren begrenzt.
Es fehlt die Dank- und BedauernsformelUnzufriedenheit; kein guter Abschied.
Ein Arbeitszeugnis klingt fast immer freundlich – die wahre Note steckt in den Formulierungen.

Aufbau, Schlussformel und Ihre Rechte

Unterschieden wird zwischen dem einfachen Zeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) und dem qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Für die Bewerbung ist fast immer das qualifizierte Zeugnis entscheidend. Ein gutes Zeugnis folgt einem festen Aufbau: Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel. Bei der Schlussformel (Dank, Bedauern über das Ausscheiden, Zukunftswünsche) besteht zwar kein einklagbarer Anspruch – fehlt sie aber, wird das in der Praxis als Abwertung gelesen.

Und die Note? Als durchschnittlich gilt „befriedigend". Wollen Sie eine bessere Note (gut oder sehr gut), müssen Sie die Voraussetzungen darlegen. Soll das Zeugnis dagegen schlechter als befriedigend ausfallen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Ist Ihr Zeugnis falsch, missverständlich oder unzulässig verschlüsselt, haben Sie einen Berichtigungsanspruch. Und wer sich noch im Arbeitsverhältnis befindet, kann bei berechtigtem Interesse ein Zwischenzeugnis verlangen.

1 Lesen Zeugnis prüfen 2 Entschlüsseln Codes erkennen 3 Bewerten Note einordnen 4 Fordern Berichtigung
Vier Schritte – vom ersten Lesen bis zur Berichtigung.

Was wir für Sie tun

Wir lesen Ihr Zeugnis „zwischen den Zeilen": Wir entschlüsseln die Note, erkennen versteckte Abwertungen und prüfen, ob Aufbau, Vollständigkeit und Schlussformel stimmen. Wo nötig, fordern wir eine Berichtigung und setzen sie durch – notfalls gerichtlich. So gehen Sie nicht mit einem heimlich schlechten Zeugnis in die nächste Bewerbung. Mehr zu Ihren Rechten in unseren Beiträgen Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Kündigung erhalten.

Praxistipp – Zeugnis prüfen

1. Auf die Zufriedenheitsformel achten – „stets" und „vollste" sind gut.
2. Vorsicht bei „bemüht" – das ist meist eine schlechte Note.
3. Schlussformel prüfen – fehlt der Dank, ist das ein Warnsignal.
4. Vollständigkeit checken: Tätigkeit, Leistung, Verhalten.
5. Note unter „befriedigend"? Der Arbeitgeber muss sie beweisen.
6. Bei Zweifeln Berichtigung verlangen – Sie haben ein Recht darauf.

Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein – heimliche Abwertungen müssen Sie nicht hinnehmen.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Nach § 109 GewO haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis – auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis, das Leistung und Verhalten bewertet.

Was bedeuten die Zufriedenheitsformeln?

Sie verschlüsseln die Gesamtnote: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist sehr gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit" befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit" nur ausreichend. Je mehr Steigerung, desto besser.

Sind Geheimcodes im Zeugnis erlaubt?

Nein. Versteckte, abwertende Formulierungen sind nach § 109 Abs. 2 GewO unzulässig. In der Praxis kommen sie dennoch vor – deshalb sollten Zeugnisse genau geprüft werden.

Welche Note steht mir zu?

Als durchschnittlich gilt „befriedigend". Für eine bessere Note müssen Sie die Voraussetzungen darlegen; für eine schlechtere Note trägt der Arbeitgeber die Beweislast.

Muss das Zeugnis eine Schlussformel enthalten?

Einen einklagbaren Anspruch auf Dank- und Bedauernsformel gibt es nicht. Fehlt die Schlussformel aber, wird das häufig als Abwertung verstanden – ein guter Grund, sie einzufordern.

Kann ich ein schlechtes Zeugnis ändern lassen?

Ja. Ist das Zeugnis falsch, unvollständig oder unzulässig verschlüsselt, haben Sie einen Berichtigungsanspruch. Notfalls lässt sich die Korrektur gerichtlich durchsetzen.

Lösungen statt Ausreden

Zeugnis prüfen lassen – bevor Sie sich bewerben

Wir entschlüsseln Ihr Zeugnis, erkennen versteckte Abwertungen und setzen die Berichtigung durch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. In Düsseldorf, Duisburg und bundesweit.

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Dr. Hasan Işık

Rechtsanwalt · Strafverteidiger

Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen – im Arbeitsrecht, Verkehrs- und Unfallrecht, Wirtschaftsrecht sowie in der Strafverteidigung – pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Zuordnung von Formulierungen zu Noten und Bedeutungen entspricht der gängigen Praxis; im Einzelfall kommt es auf den Gesamtzusammenhang an. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.