Forderungsmanagement – Rechtsanwalt für offene Forderungen

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement: Ihr Rechtsanwalt für offene Forderungen

Als Unternehmer kennen Sie das: Die Leistung ist erbracht, die Rechnung raus – und dann passiert nichts. Offene Forderungen kosten Nerven, Zeit und vor allem Liquidität. Als Rechtsanwalt für offene Forderungen in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung holen wir Ihr Geld herein. Lösungen statt Ausreden.

Von Dr. Hasan Işık 5. August 2026 Lesezeit ca. 5 Minuten
RECHNUNG ÜBERFÄLLIG
Aus „überfällig" wird „bezahlt": Wir setzen Ihre offenen Forderungen konsequent durch.

Kennen Sie das? Geleistet, geliefert – nicht bezahlt

Als Unternehmer haben Sie fast immer offene Forderungen im Buch. Sie liefern gute Arbeit, schicken die Rechnung – und dann kommt: nichts. Erst wird es „übersehen", dann kommt eine Ausrede, dann Funkstille. Nachhaken ist unangenehm, kostet Zeit und belastet die Kundenbeziehung. Also lässt man es aus Höflichkeit oder Zeitmangel schleifen – und schreibt die Forderung im schlimmsten Fall ab. Das Problem dahinter ist selten das einzelne Geschäft: Es ist Ihre Liquidität. Jeder Euro, der zu spät oder nie kommt, fehlt für Löhne, Material und Wachstum. Und je länger Sie warten, desto schlechter werden die Chancen – weil die Bonität sinkt und irgendwann die Verjährung droht.

Genau das nehmen wir Ihnen ab. Wir übernehmen Ihr Forderungsmanagement vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung – professionell, bestimmt und aus einer Hand. Wir mahnen an, setzen Fristen, beantragen den Mahnbescheid, erwirken einen Titel und vollstrecken, wenn es sein muss. Dabei bleiben wir sachlich genug, dass eine gute Kundenbeziehung nicht unnötig zerbricht – und konsequent genug, dass am Ende gezahlt wird. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und behalten den Kopf frei fürs Geschäft.

Wer seine Rechnungen nicht durchsetzt, subventioniert seine Kunden – auf Kosten der eigenen Liquidität.

Unser Vorteil: Dr. Hasan Işık kennt Unternehmen von innen – aus internationalen Wirtschaftskanzleien und aus der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens. Er weiß, wie säumige Schuldner argumentieren und wo man ansetzen muss, damit es schnell geht. Als Anwalt für Unternehmer und Experte im Forderungsmanagement arbeiten wir alles aus einer Hand – anders als ein reines Inkassobüro können wir bis zur Klage und Vollstreckung durchziehen, ohne Sie an Dritte weiterzureichen.

Womit wir Unternehmen unterstützen

Wir setzen offene Forderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durch – von der einzelnen Rechnung bis zum laufenden Forderungseinzug, im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln, Essen, in ganz NRW und bundesweit. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Forderungsmanagement.

Mahnwesen Forderungseinzug § Mahnbescheid Klage & Titel Zwangsvollstreckung % Verzugszinsen
Von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung – sechs Bausteine für Ihr Geld.

Unsere Leistungen im Überblick

Ob eine einzelne hartnäckige Rechnung oder ein ganzer Stapel – das sind die Themen, mit denen Unternehmen zu uns kommen:

Außergerichtliches Mahnwesen Anwaltliches Mahnschreiben mit Fristsetzung – oft zahlt der Schuldner schon dann.
Forderungseinzug & Inkasso Einzug einzelner Forderungen oder ganzer Portfolios – zuverlässig und transparent.
Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid – schnell und kostengünstig zum Titel.
Klage & Titel Durchsetzung bestrittener Forderungen vor Gericht – bis zum vollstreckbaren Titel.
Zwangsvollstreckung Pfändung, Vermögensauskunft und Vollstreckung – wir bringen den Titel zum Geld.
Verzugszinsen & Kosten Verzugszinsen, 40-Euro-Pauschale und Rechtsverfolgungskosten geltend machen.
Verjährung sichern Fristen überwachen und rechtzeitig hemmen, damit Ihre Forderung nicht verfällt.
Prävention Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Bonitätsprüfung – Ausfälle von vornherein vermeiden.

Die Grundlage jeder durchsetzbaren Forderung ist ein sauberer Vertrag – den gestalten wir im Vertragsrecht. Wer sein Forderungsmanagement dauerhaft auslagern möchte, nutzt uns als externe Rechtsabteilung.

Praxistipp – Schritt für Schritt bei einer offenen Forderung

1. Fälligkeit und Zahlungsziel prüfen – ist der Betrag wirklich überfällig?
2. Freundliche Zahlungserinnerung senden – oft reicht das schon.
3. Mahnung mit klarer Frist und Ankündigung von Verzugszinsen nachschieben.
4. Verzug und Zahlungsverlauf dokumentieren – das trägt später vor Gericht.
5. Nicht zu lange warten: Bonität und Verjährung arbeiten gegen Sie.
6. Anwaltliches Mahnschreiben oder Mahnbescheid – jetzt wird es ernst.
7. Uns einschalten – wir ziehen es bis zur Vollstreckung durch.

Was Ihnen bei Zahlungsverzug zusteht

Viele Unternehmer verschenken Geld, weil sie ihre Rechte bei Zahlungsverzug nicht kennen. Kommt Ihr Schuldner in Verzug, schulden Sie ihm nicht nur den Rechnungsbetrag – Sie können auch die Kosten der Verzögerung ersetzt verlangen.

Wann Verzug eintritt

In Verzug gerät der Schuldner spätestens durch eine Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 BGB). Bei Entgeltforderungen tritt Verzug zudem automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein – gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben (§ 286 Abs. 3 BGB). Ein vereinbartes festes Zahlungsdatum bringt den Schuldner sogar ohne Mahnung in Verzug.

Zinsen und die 40-Euro-Pauschale

Ab Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr ohne Verbraucherbeteiligung sogar neun Prozentpunkte (§ 288 BGB). Bei Entgeltforderungen gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, kommt eine Pauschale von 40 Euro hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB). Auch die Kosten der Rechtsverfolgung – also unser anwaltliches Tätigwerden – trägt in der Regel der säumige Schuldner. Kurz: Zögern lohnt sich für ihn nicht.

Ein Titel verjährt erst in 30 Jahren – wer einmal vollstreckbar ist, hat Zeit auf seiner Seite.

Vom Mahnbescheid zur Zwangsvollstreckung

Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, führt der Weg über einen vollstreckbaren Titel. Der schnellste ist oft das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO): ein Mahnbescheid, dem der Schuldner widersprechen kann; tut er das nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid. Wird die Forderung bestritten, klagen wir sie ein. Steht der Titel, beginnt die Zwangsvollstreckung – etwa durch Konto- und Lohnpfändung oder die Abnahme der Vermögensauskunft.

1 Mahnung außergerichtlich, mit Frist 2 Mahnbescheid gerichtliches Verfahren 3 Titel Vollstreckungsbescheid / Urteil 4 Vollstreckung Pfändung & Auskunft
Vier Schritte vom ersten Schreiben bis zum Geld – wir begleiten jeden davon.

Anwalt statt Inkassobüro: alles aus einer Hand

Ein reines Inkassobüro kann mahnen – aber sobald der Schuldner die Forderung bestreitet oder es vor Gericht geht, muss es an einen Anwalt abgeben. Bei uns gibt es diesen Bruch nicht: Als Rechtsanwalt für offene Forderungen begleiten wir Ihren Fall lückenlos vom ersten Mahnschreiben über den Titel bis zur Zwangsvollstreckung. Das spart Zeit, vermeidet Reibungsverluste und erhöht den Druck – weil der Schuldner von Anfang an weiß, dass es notfalls konsequent bis zur Vollstreckung geht.

Für Unternehmen mit vielen offenen Posten bündeln wir das Ganze: klare Abläufe, feste Ansprechpartner und ein Reporting, das Ihnen den Überblick lässt. So wird aus Ihrem Forderungsmanagement ein planbarer Prozess statt lästiger Einzelkämpfe – und Ihre Liquidität bleibt, wo sie hingehört: in Ihrem Unternehmen.

Häufige Fragen zum Forderungsmanagement

Ab wann ist mein Kunde in Verzug?

Spätestens mit einer Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 BGB). Bei Entgeltforderungen tritt Verzug auch automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein – gegenüber Verbrauchern nur, wenn Sie darauf hingewiesen haben. Ein festes Zahlungsdatum bringt den Schuldner sogar ohne Mahnung in Verzug.

Welche Zinsen und Kosten kann ich verlangen?

Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr ohne Verbraucher neun Prozentpunkte (§ 288 BGB), dazu bei Entgeltforderungen eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Auch die Kosten der Rechtsverfolgung trägt in der Regel der Schuldner.

Anwalt oder Inkassobüro – was ist besser?

Ein Anwalt kann Ihren Fall ohne Übergabe bis zur Klage und Zwangsvollstreckung führen. Gerade bei bestrittenen oder größeren Forderungen ist das schneller und schlagkräftiger, weil es keinen Bruch in der Bearbeitung gibt.

Wie lange kann ich eine Forderung durchsetzen?

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand (§ 199 BGB). Ist die Forderung erst tituliert, verjährt sie in 30 Jahren (§ 197 BGB). Deshalb sollten Sie nicht zu lange warten – wir überwachen die Fristen für Sie.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf tätig?

Ja. Unser Sitz ist in Hilden bei Düsseldorf; tätig sind wir überwiegend im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen – und bundesweit. Forderungseinzug läuft ohnehin größtenteils digital und schriftlich.

Lösungen statt Ausreden

Offene Rechnungen? Wir holen Ihr Geld herein

Schicken Sie uns Ihre offene Forderung – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. Je früher, desto besser: Bonität und Verjährung warten nicht.

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Dr. Hasan Işık

Rechtsanwalt · Strafverteidiger

Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Unternehmer und Unternehmen in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie in der Strafverteidigung — pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.