Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Personalentscheidungen, die rechtssicher halten
Eine unsaubere Kündigung, eine wacklige Abmahnung, ein schlecht gemachter Vertrag – im Arbeitsrecht kostet jeder Formfehler später bares Geld. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung vertreten wir konsequent die Arbeitgeberseite und machen Ihre Personalentscheidungen wasserdicht. Lösungen statt Ausreden.
Kennen Sie das? Ein Personalthema, das keiner will
Sie müssen sich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter trennen – und ahnen schon, dass jeder Schritt heikel ist. Die selbst gebastelte Kündigung aus einer Internet-Vorlage, die vergessene Betriebsratsanhörung, die Abmahnung, die vor Gericht nicht trägt: Ein einziger Formfehler, und aus der Trennung wird eine Kündigungsschutzklage mit Lohnnachzahlung und Abfindung. Dazu kommt der Ärger, der Zeit und Nerven frisst – Zeit, die Sie eigentlich für Ihr Geschäft brauchen. Und die leise Sorge, dass der Anwalt der Gegenseite Ihre Unterlagen später Wort für Wort auseinandernimmt.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir machen Ihre Personalentscheidungen rechtssicher – bevor daraus ein Prozess wird. Wir formulieren Kündigungen und Abmahnungen so, dass sie halten, gestalten Verträge sauber, wahren Fristen und Formvorschriften und übernehmen die Kommunikation. Kommt es doch zum Streit, verteidigen wir Ihre Entscheidung konsequent vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf – und wehren Kündigungsschutzklagen bundesweit ab. Dabei denken wir unternehmerisch, nicht nur juristisch: Was kostet welcher Weg, und was bringt ihn wirklich?
Unser entscheidender Vorteil: Dr. Hasan Işık kennt beide Seiten. Aus der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens und aus internationalen Wirtschaftskanzleien weiß er, wie Arbeitgeber denken – und als erfahrener Vertreter auch von Arbeitnehmern weiß er genau, an welchen Stellen die Gegenseite angreift. Diese Lücken schließen wir, bevor sie jemand nutzt. Als Experte im Arbeitsrecht und erfahrener Anwalt für Arbeitgeber arbeiten wir alles aus einer Hand – mit einem festen Ansprechpartner für Ihr Unternehmen.
Womit wir Arbeitgeber unterstützen
Als Kanzlei für Arbeitgeber begleiten wir Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche in allen Fragen des Arbeits- und Personalrechts – präventiv und als Arbeitgebervertretung im Kündigungsschutzprozess, in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Essen, in ganz NRW und bundesweit. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber.
Unsere Leistungen im Überblick
Ob einzelne Trennung oder größere Umstrukturierung – das sind die Themen, mit denen sich Arbeitgeber am häufigsten an uns wenden:
| Kündigungen | Kündigungen rechtssicher aussprechen und im Kündigungsschutzprozess verteidigen. |
| Abmahnungen | Abmahnungen rechtssicher formulieren – als Grundlage einer späteren Kündigung. |
| Arbeitsverträge & Befristung | Verträge, Klauseln und Befristungen gestalten, die auch vor Gericht Bestand haben. |
| Aufhebungsverträge | Einvernehmliche Trennungen sauber gestalten und verhandeln – im Interesse beider Seiten. |
| Betriebsrat & Mitbestimmung | Anhörungen, Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat. |
| Umstrukturierung & Sozialauswahl | Betriebsbedingte Kündigungen, korrekte Sozialauswahl, Interessenausgleich und Sozialplan. |
| AGG & Diskriminierungsvorwürfe | Vorwürfe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abwehren und Prozesse vermeiden. |
| Laufende Beratung | Arbeitsrecht als feste externe Rechtsabteilung – planbar und ohne eigene Abteilung. |
Wünschen Sie laufende Begleitung statt Einzelfall, übernehmen wir das gern als externe Rechtsabteilung. Für Verträge über das Arbeitsrecht hinaus greift unser Vertragsrecht & -gestaltung. Und wenn Sie die Gegenseite verstehen möchten, lohnt ein Blick auf unser Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
1. Sachverhalt sauber dokumentieren – wer, was, wann, mit welchen Nachweisen.
2. Bei Verhaltensverstößen: einschlägige Abmahnung, bevor gekündigt wird.
3. Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen.
4. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift wahren (§ 623 BGB) – keine E-Mail.
5. Betriebsrat vorher anhören (§ 102 BetrVG), falls vorhanden.
6. Bei betriebsbedingter Kündigung die Sozialauswahl prüfen (§ 1 Abs. 3 KSchG).
7. Zugang nachweisbar organisieren – der Beginn der 3-Wochen-Frist hängt daran.
Im Arbeitsrecht gewinnt der Arbeitgeber nicht durch Härte, sondern durch saubere Vorbereitung – jeder Formfehler kostet später Geld.
Prävention statt Prozess
Der günstigste Prozess ist der, der nie stattfindet. Deshalb setzen wir früh an – mit klaren Verträgen, sauberer Dokumentation und einem festen Ablauf, der Ihnen Sicherheit gibt.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wann brauche ich einen Grund für eine Kündigung?
Sobald das Kündigungsschutzgesetz greift – also in der Regel bei mehr als zehn Beschäftigten (§ 23 KSchG) und mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit – muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Im Kleinbetrieb ist das anders, aber auch dort gelten Form, Fristen und das Diskriminierungsverbot.
Muss ich den Betriebsrat vor einer Kündigung anhören?
Ja. Existiert ein Betriebsrat, ist die Anhörung vor jeder Kündigung Pflicht (§ 102 BetrVG). Wird sie vergessen oder fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung unwirksam – ein häufiger und teurer Fehler.
Wie formuliere ich eine wirksame Abmahnung?
Eine wirksame Abmahnung benennt das konkrete Fehlverhalten genau, fordert zur Änderung auf und kündigt für den Wiederholungsfall Konsequenzen an. Pauschale oder überzogene Abmahnungen halten selten – wir formulieren sie so, dass sie als Grundlage einer späteren Kündigung tragen.
Was kostet die laufende arbeitsrechtliche Beratung?
Das hängt vom Umfang ab. Für Unternehmen bieten wir planbare Modelle an – vom Einzelmandat bis zur festen externen Rechtsabteilung mit monatlicher Pauschale. Die erste Einschätzung ist kostenlos; über die Seite Kontakt melden Sie sich unkompliziert.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf tätig?
Ja. Unser Sitz ist in Hilden bei Düsseldorf; tätig sind wir überwiegend im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen – und bundesweit. Vieles klären wir digital und telefonisch, zu Terminen reisen wir an.
Lösungen statt Ausreden
Personalthema auf dem Tisch? Wir sichern es ab
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. Pragmatisch, unternehmerisch und ohne Umwege.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Unternehmer und Unternehmen in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie in der Strafverteidigung — pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
