Strafrecht
Strafrecht & Strafverteidigung: Wenn es ernst wird, zählt der richtige Verteidiger
Eine Vorladung, ein Anruf der Polizei oder Beamte vor der Tür – plötzlich steht viel auf dem Spiel: Ihr Ruf, Ihr Job, im schlimmsten Fall Ihre Freiheit. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung verteidigen wir Sie konsequent und diskret. Lösungen statt Ausreden.
Der Brief, der alles verändert
Die meisten Mandanten erinnern sich genau an den Moment: der Umschlag der Staatsanwaltschaft im Briefkasten, der Anruf der Polizei, das Klingeln an der Tür. Von einer Sekunde auf die andere ist da dieses flaue Gefühl im Magen – und tausend Fragen. Muss ich reden? Verrate ich mich, wenn ich schweige? Was, wenn mein Arbeitgeber, meine Familie oder Nachbarn davon erfahren? Viele wollen die Sache dann „einfach schnell aufklären" und erzählen der Polizei alles – im guten Glauben, damit werde alles besser. Genau das ist der gefährlichste Fehler. Denn jede Aussage steht später in der Akte, und was einmal gesagt ist, lässt sich nicht mehr zurücknehmen.
Hier setzen wir an. Ihr erster und wichtigster Schritt heißt: schweigen und uns anrufen. Ab dann übernehmen wir. Wir treten für Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf, beantragen Akteneinsicht (§ 147 StPO) und wissen erst dann, was Ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird. Auf dieser Grundlage entwickeln wir Ihre Verteidigungsstrategie – ruhig, strukturiert und mit dem Ziel, das Verfahren möglichst früh in Ihrem Sinne zu beenden. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, absolute Diskretion und in echten Notfällen – Festnahme, Durchsuchung – eine kurzfristige Erreichbarkeit.
Was uns dabei auszeichnet: Dr. Hasan Işık ist nicht nur Strafverteidiger, sondern auch Lehrbeauftragter und Dozent für Strafrecht an der FernUniversität Hagen und war zuvor in der Justiz tätig. Er kennt die Denkweise von Staatsanwaltschaft und Gericht – und nutzt sie für Ihre Verteidigung. Als Experte im Strafrecht arbeiten wir alles aus einer Hand, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Womit wir Sie verteidigen
Wir übernehmen die Strafverteidigung in jeder Phase des Verfahrens und in nahezu allen Deliktsbereichen – für Beschuldigte in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Essen, in ganz NRW und bundesweit. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Strafrecht & Strafverteidigung.
Unsere Leistungen im Überblick
Ob früher Verdacht oder laufender Prozess – das sind die Situationen, in denen Beschuldigte uns brauchen:
| Ermittlungsverfahren & Vorladung | Übernahme der Kommunikation, Akteneinsicht und frühzeitige Verteidigung – oft die entscheidende Phase. |
| Hausdurchsuchung & Festnahme | Schnelle Hilfe im Ernstfall – wir sichern Ihre Rechte, wenn es plötzlich eng wird. |
| Untersuchungshaft | Haftprüfung und Haftbeschwerde – wir kämpfen um Ihre Freiheit. |
| Anklage & Hauptverhandlung | Konsequente Verteidigung vor dem Amts- und Landgericht – auch bundesweit. |
| Strafbefehl & Einspruch | Einspruch gegen den Strafbefehl – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. |
| Revision & Rechtsmittel | Überprüfung von Urteilen und konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechtsmittel. |
| Gewalt- & Eigentumsdelikte | Verteidigung u. a. bei Körperverletzung (§ 223 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) und Betäubungsmitteldelikten. |
| Vermögens- & Wirtschaftsdelikte | Verteidigung bei Betrug (§ 263 StGB) und Untreue – für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht. |
Geht es um Vorwürfe gegen Unternehmen oder die Geschäftsleitung, greift unser Unternehmens- & Wirtschaftsstrafrecht. Und bei Delikten rund um den Straßenverkehr – etwa Unfallflucht oder Alkohol am Steuer – arbeiten wir Hand in Hand mit unserem Verkehrs- & Unfallrecht.
1. Ruhe bewahren – bleiben Sie höflich, aber lassen Sie sich nicht zu einem Gespräch drängen.
2. Keine Angaben zur Sache: Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO) – das ist kein Schuldeingeständnis.
3. Nichts unterschreiben, keine „Einwilligung" und kein Protokoll ohne Anwalt.
4. Bei einer Durchsuchung den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und eine Kopie verlangen.
5. Nur Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben – mehr nicht.
6. Sofort einen Strafverteidiger anrufen – am besten, bevor Sie irgendetwas sagen.
Die ersten Sätze entscheiden oft mehr als alles danach – deshalb gilt: erst schweigen, dann den Verteidiger anrufen.
So gehen wir vor
Gute Verteidigung ist kein Zufall, sondern Methode. Unser Ablauf gibt Ihnen von Anfang an Halt und Orientierung – gerade dann, wenn alles unübersichtlich wirkt.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter – muss ich hingehen und aussagen?
Zu einer polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und dürfen die Aussage verweigern. Nehmen Sie den Termin nicht auf eigene Faust wahr – lassen Sie sich vorher beraten. Über die Seite Kontakt erreichen Sie uns kurzfristig.
Sollte ich der Polizei nicht einfach alles erklären?
Nein. Auch wenn es schwerfällt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir die Akte kennen. Ihr Schweigerecht (§ 136 StPO) schützt Sie – erst nach Akteneinsicht lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und was gesagt wird.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die telefonische Ersteinschätzung ist kurz und kostenlos. Die Kosten der Verteidigung besprechen wir vorab transparent – je nach Fall als Vergütungsvereinbarung oder nach den gesetzlichen Gebühren. In bestimmten Fällen kommt zudem ein Pflichtverteidiger in Betracht.
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Zwei Wochen ab Zustellung. Legen Sie in dieser Frist Einspruch ein, wird die Sache in einer Hauptverhandlung geprüft; sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Reagieren Sie also schnell.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf und im Notfall erreichbar?
Ja. Unser Sitz ist in Hilden bei Düsseldorf; tätig sind wir überwiegend im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen – und bundesweit. In dringenden Fällen wie einer Festnahme oder Durchsuchung sind wir kurzfristig erreichbar.
Lösungen statt Ausreden
Vorladung, Durchsuchung oder Anklage? Reden Sie zuerst mit uns
Schildern Sie uns diskret Ihre Situation – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. In echten Notfällen zählt jede Stunde.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Unternehmer und Unternehmen in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie in der Strafverteidigung — pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
