Verkehrsrecht
Verkehrs- & Unfallrecht: Ihr gutes Recht nach Unfall, Bußgeld und Fahrverbot
Nach einem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung selten von allein, was Ihnen zusteht – und ein Bußgeldbescheid ist oft angreifbarer, als er aussieht. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf und Umgebung holen wir für Sie heraus, was geht. Lösungen statt Ausreden.
Kennen Sie das? Viel Ärger – wenig Durchblick
Ein Unfall oder ein Bußgeldbescheid kommt nie gelegen. Plötzlich stapeln sich Formulare, die Versicherung stellt Fragen, Fristen laufen – und Sie sollen nebenbei noch Werkstatt, Gutachter und Bußgeldstelle koordinieren. Die meisten wissen gar nicht genau, was ihnen eigentlich zusteht, und ehrlich gesagt: Die wenigsten haben Lust, sich nach dem Schrecken auch noch durch den Papierkram zu kämpfen. Dazu die Sorge, von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen zu werden. Genau dieses Gefühl, im entscheidenden Moment allein gelassen zu werden, hören wir immer wieder – aus Düsseldorf, Duisburg, Köln, Essen und dem gesamten Rheinland.
Bei uns ist das anders: Sie kümmern sich um nichts – das übernehmen wir. Wir arbeiten alles aus einer Hand. Wir schalten unabhängige Sachverständige ein, holen das Gutachten ein, melden Ihre Ansprüche an und führen den kompletten Schriftverkehr mit der Versicherung. Durch die tägliche Arbeit mit Gutachtern, Werkstätten und Versicherungen wissen wir genau, an welchen Stellen gern gekürzt wird – und wie man dagegenhält. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, klare Ansagen und am Ende das, was Ihnen zusteht. Ihr Aufwand: ein Anruf.
Womit wir Autofahrer unterstützen
Das Verkehrs- und Unfallrecht begleitet fast jeden irgendwann – vom Blitzerfoto über den Auffahrunfall bis zum drohenden Fahrverbot. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung und als Experte im Verkehrsrecht vertreten wir Sie gegenüber Versicherungen, Bußgeldstellen und Gerichten – vor dem Amtsgericht Düsseldorf ebenso wie in Duisburg, Köln, Essen und ganz NRW, und bundesweit. Einen vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Verkehrs- & Unfallrecht.
Unsere Leistungen im Überblick
Ob Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder Ärger mit der Bußgeldstelle – das sind die Anliegen, mit denen sich Autofahrer am häufigsten an uns wenden:
| Unfallregulierung | Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen nach unverschuldetem Unfall. |
| Schmerzensgeld | Angemessene Entschädigung bei Personenschäden – von der Prellung bis zum Dauerschaden. |
| Bußgeldbescheid & Einspruch | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, Messungen und Verfahren prüfen. |
| Fahrverbot | Fahrverbot abwenden oder abmildern – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf das Auto. |
| Punkte in Flensburg | Eintragungen im Fahreignungsregister prüfen und angreifen, bevor der Führerschein wackelt. |
| Fahrerlaubnis & Führerschein | Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung und Fragen rund um die MPU. |
| Verkehrsstrafrecht | Verteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. |
| Ordnungswidrigkeiten | Von Abstand und Handy am Steuer bis Parkverstoß – wir prüfen jeden Vorwurf. |
Wird aus dem Verkehrsverstoß eine Straftat – etwa bei Unfallflucht oder Alkohol am Steuer –, greift unsere Strafverteidigung nahtlos. Und für Unternehmen mit Firmenflotte übernehmen wir die Fuhrpark- und Unfallschadenregulierung.
1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen.
2. Fotos machen: Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Endstellung und Gesamtsituation.
3. Daten aufnehmen: Name, Anschrift, Versicherung des Gegners und Kontakt möglicher Zeugen.
4. Nichts unterschreiben: kein Schuldanerkenntnis – auch nicht „zur Beruhigung".
5. Bei Personenschaden oder größerem Sachschaden die Polizei rufen.
6. Eigenen Sachverständigen wählen – nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
7. Uns kontaktieren – den Rest übernehmen wir.
Und bei einem Bußgeldbescheid gilt: nicht vorschnell zahlen – die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.
Unfallregulierung: was Ihnen zusteht
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Dazu zählen typischerweise die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert, eine merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie Schmerzensgeld bei Verletzungen. Auch die Kosten für Ihren Anwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Warum das erste Angebot der Versicherung selten das letzte ist
Versicherungen rechnen im eigenen Interesse. Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden gern gekürzt oder ganz übergangen. Mit einem eigenen Gutachten und klarer Anspruchsstellung holen wir häufig deutlich mehr heraus, als zunächst angeboten wird.
Die gegnerische Versicherung zahlt selten von allein, was Ihnen zusteht – dafür braucht es Druck und den richtigen Nachweis.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Ein Bußgeldbescheid wirkt endgültig – ist es aber nicht. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Oft lohnt sich die Prüfung, denn Messverfahren, Zustellung und Fahreridentifizierung sind fehleranfällig. Erreichen kann man je nach Fall eine Einstellung, eine Reduzierung oder den Wegfall des Fahrverbots.
Wenn der Führerschein in Gefahr ist
Im Fahreignungsregister in Flensburg führt das Kraftfahrt-Bundesamt Ihre Punkte. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Schon davor lohnt es sich, jeden Eintrag zu prüfen – gerade wenn ein weiteres Verfahren das Fass zum Überlaufen bringen könnte. Wir prüfen, ob sich ein Fahrverbot abwenden oder ein Punkt vermeiden lässt.
Wenn aus dem Verstoß eine Straftat wird
Manche Vorwürfe sind keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Straftaten: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Hier drohen Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug und ein Eintrag im Führungszeugnis. Machen Sie keine Angaben zur Sache und holen Sie sofort anwaltliche Hilfe.
Häufige Fragen zum Verkehrs- & Unfallrecht
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts. Für Sie entsteht dann meist kein eigenes Kostenrisiko – ein guter Grund, sich frühzeitig vertreten zu lassen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Einspruch einlegen (§ 67 OWiG), sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Reagieren Sie deshalb schnell – über die Seite Kontakt erreichen Sie uns kurzfristig.
Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot?
Häufig ja. Je nach Fall lässt sich ein Fahrverbot abwenden oder gegen eine erhöhte Geldbuße vermeiden, etwa wenn Sie beruflich dringend auf den Führerschein angewiesen sind. Auch Messfehler können das ganze Verfahren zu Fall bringen.
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Bei acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Schon vorher gibt es Stufen mit Ermahnung und Verwarnung – jeder vermiedene Punkt kann also zählen.
Man wirft mir Unfallflucht vor – was soll ich tun?
Nehmen Sie den Vorwurf ernst: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat (§ 142 StGB). Machen Sie keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt – oft lässt sich mehr erreichen, als es zunächst scheint.
Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf tätig?
Ja. Unser Sitz ist in Hilden bei Düsseldorf; tätig sind wir überwiegend im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen – und bundesweit. Vieles klären wir digital und telefonisch, zu Terminen reisen wir an.
Lösungen statt Ausreden
Unfall, Bußgeld oder Fahrverbot? Wir prüfen Ihren Fall
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. Bei Bußgeld und Fahrverbot zählt jeder Tag.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Unternehmer und Unternehmen in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie in der Strafverteidigung — pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
