Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung - Für Unternehmen und Unternehmer

Vertragsrecht

Vertragsrecht & Vertragsgestaltung: Verträge, die im Ernstfall halten

Ein Vertrag zeigt seinen Wert erst, wenn es Streit gibt. Dann entscheidet jede Klausel über Geld, Haftung und Nerven. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung gestalten und prüfen wir Verträge, die auch vor Gericht tragen. Lösungen statt Ausreden.

Von Dr. Hasan Işık 16. Juli 2026 Lesezeit ca. 5 Minuten
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Der Wert eines Vertrags steckt im Detail: Wir schauen genau auf die Klausel, die im Streitfall zählt.

Kennen Sie das? Der Vertrag aus dem Internet

Der Auftrag musste schnell raus, also wurde eine Vorlage aus dem Netz genommen – ein bisschen angepasst, Logo drauf, fertig. Die AGB stammen ursprünglich von einer anderen Firma, das Zahlungsziel hat nie jemand hinterfragt, und beim Kleingedruckten winken die meisten ohnehin ab: zu trocken, zu lang, „wird schon gutgehen". Und meistens geht es auch gut – bis es das nicht mehr tut. Dann wird plötzlich nicht gezahlt, die Leistung wird bemängelt, der Kunde beruft sich auf eine Klausel, die Sie so nie gemeint haben. Sie merken: Die entscheidende Regelung fehlt, ist unwirksam oder legt Ihnen genau die Haftung auf, die Sie ausschließen wollten. Was Sie als Formalie behandelt haben, kostet jetzt echtes Geld – und Zeit, die Sie fürs Geschäft brauchen.

Genau hier setzen wir an. Wir machen aus Ihrem Vertrag ein Werkzeug statt einer Deko: Wir gestalten Verträge und AGB individuell für Ihr Geschäftsmodell, prüfen bestehende Klauseln auf Wirksamkeit, begrenzen Ihre Haftung, sichern Zahlung und Eigentum ab und verhandeln mit der Gegenseite. Kommt es doch zum Streit, setzen wir Ihre Rechte durch – außergerichtlich und vor Gericht, im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen sowie bundesweit. Dabei denken wir unternehmerisch – und nicht in Papier.

Ein Vertrag muss das Geschäft ermöglichen, nicht verhindern.

Unser Vorteil dabei: Dr. Hasan Işık kennt beide Seiten des Verhandlungstisches – aus internationalen Wirtschaftskanzleien und aus der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens. Er weiß, welche Klauseln die Gegenseite streichen will, wo nachgegeben wird und wo nicht. Als Experte im Vertragsrecht arbeiten wir alles aus einer Hand: Gestaltung, Verhandlung, Durchsetzung – mit einem festen Ansprechpartner für Ihr Unternehmen.

Womit wir Unternehmen unterstützen

Wir gestalten und prüfen Verträge für Unternehmen, Selbstständige und Geschäftsführer – vom einzelnen Vertrag bis zum kompletten Klauselwerk. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Vertragsrecht & -gestaltung.

Vertragsgestaltung AGB-Prüfung Haftungsbegrenzung Zahlung & Verjährung Verhandlung Beendigung
Sechs Bausteine für belastbare Verträge – von der Gestaltung bis zur sauberen Beendigung.

Unsere Leistungen im Überblick

Ob Lieferant, Dienstleister oder Auftraggeber – das sind die Themen, mit denen Unternehmen am häufigsten zu uns kommen:

Vertragsgestaltung Individuelle Verträge für Ihr Geschäftsmodell – statt Vorlage aus dem Internet.
AGB erstellen & prüfen Wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB – für B2B und B2C.
Vertragsprüfung Verträge der Gegenseite prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben – mit klarer Empfehlung.
Kauf- & Lieferverträge Lieferbedingungen, Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt sauber geregelt.
Dienst- & Werkverträge Leistung, Abnahme und Vergütung so definieren, dass später niemand streitet.
Haftung & Vertragsstrafen Haftungsrisiken begrenzen, soweit rechtlich zulässig – und Vertragsstrafen entschärfen.
Verhandlung & Abwicklung Verhandlung mit der Gegenseite, Nachträge, Kündigung und Rückabwicklung.
Streit aus Verträgen Ansprüche durchsetzen oder abwehren – außergerichtlich und vor Gericht.

Bleiben Rechnungen offen, greift unser Forderungsmanagement. Geht es um Gesellschafter, Gründung oder Unternehmenskauf, unterstützt unser Handels- & Gesellschaftsrecht. Wer Verträge laufend prüfen lassen möchte, nutzt uns als externe Rechtsabteilung.

Praxistipp – Checkliste vor jeder Unterschrift

1. Leistung genau beschreiben: Was wird geschuldet – und was ausdrücklich nicht?
2. Vergütung, Zahlungsziel und Fälligkeit eindeutig festlegen.
3. Haftung begrenzen, soweit zulässig – bei Vorsatz geht das nie (§ 276 Abs. 3 BGB).
4. Laufzeit, Kündigungsfristen und Beendigung regeln.
5. Prüfen, wessen AGB gelten – bei sich widersprechenden Klauselwerken ist das entscheidend.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht vereinbaren, gerade bei Auslandsbezug.
7. Vor der Unterschrift prüfen lassen – danach ist Nachverhandeln deutlich teurer.

Worauf es bei AGB und Klauseln ankommt

Viele Unternehmen unterschätzen, wie streng die deutsche AGB-Kontrolle ist. Sobald Sie vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen verwenden, gelten die §§ 305 ff. BGB. Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB). Überraschende Klauseln werden schon gar nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB).

Warum „unwirksam" fast immer gegen Sie wirkt

Der gefährlichste Irrtum lautet: „Wenn die Klausel zu weit geht, gilt sie eben etwas enger." Das ist falsch. Eine geltungserhaltende Reduktion gibt es nicht: Ist eine Klausel unwirksam, fällt sie ersatzlos weg, der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam und an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz (§ 306 BGB). Ihre großzügig formulierte Haftungsbeschränkung ist dann komplett weg – und Sie haften nach der gesetzlichen Regelung. Deshalb ist eine sauber formulierte Klausel wertvoller als eine möglichst harte.

B2B ist nicht gleich Freiheit

Im Verkehr zwischen Unternehmern sind die strengen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB zwar nicht unmittelbar anwendbar (§ 310 Abs. 1 BGB) – die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB gilt aber weiterhin, und die Wertungen der Klauselverbote strahlen darauf aus. Kurz: Auch im B2B-Geschäft können AGB kippen. Kaufleute sollten außerdem die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB im Blick behalten – wer einen Mangel nicht unverzüglich rügt, verliert schnell seine Rechte.

Eine zu harte Klausel schützt Sie nicht – sie fällt im Zweifel ersatzlos weg. Wirksam schlägt maximal.

So arbeiten wir an Ihrem Vertrag

Vertragsarbeit ist kein Papierkrieg, sondern Risikosteuerung. Unser Ablauf ist schlank und für Sie planbar:

1 Ziele klären Was soll der Vertrag leisten? 2 Risiken prüfen Haftung, Klauseln, Lücken 3 Gestalten formulieren & verhandeln 4 Durchsetzen wenn es darauf ankommt
Vier Schritte vom Ziel zum belastbaren Vertrag – und zur Durchsetzung, falls nötig.

Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Kann ich AGB einfach von einer anderen Firma übernehmen?

Besser nicht. Fremde AGB passen selten zu Ihrem Geschäftsmodell, sind oft veraltet – und regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg (§ 306 BGB), wodurch das Gesetz gilt. Lassen Sie AGB individuell erstellen und regelmäßig prüfen.

Muss ein Vertrag schriftlich sein?

Meist nicht – auch mündliche Verträge sind grundsätzlich wirksam. Nur beweisen kann man sie kaum. Für bestimmte Geschäfte schreibt das Gesetz die Schriftform vor (§ 126 BGB); wo Schriftform vereinbart oder vorgeschrieben ist, sollte sie strikt eingehalten werden.

Wie schnell verjähren Ansprüche aus einem Vertrag?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). Für einzelne Vertragstypen gelten abweichende Fristen – prüfen lassen lohnt sich.

Kann ich meine Haftung im Vertrag ausschließen?

Nur in Grenzen. Die Haftung für Vorsatz kann Ihnen nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB), und in AGB sind Haftungsausschlüsse zusätzlich eng begrenzt. Sinnvoll ist eine differenzierte, wirksame Regelung statt eines pauschalen Ausschlusses, der später komplett wegfällt.

Was kostet die Prüfung oder Erstellung eines Vertrags?

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Für Unternehmen bieten wir planbare Modelle – vom Einzelvertrag als Pauschale bis zur laufenden Begleitung. Die erste Einschätzung ist kostenlos; melden Sie sich über die Seite Kontakt.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf tätig?

Ja. Unser Sitz ist in Hilden bei Düsseldorf; tätig sind wir überwiegend im Raum Düsseldorf, Duisburg, Köln und Essen – und bundesweit. Vertragsarbeit läuft ohnehin größtenteils digital und telefonisch.

Lösungen statt Ausreden

Vertrag auf dem Tisch? Erst prüfen, dann unterschreiben

Schicken Sie uns Ihren Vertrag oder Ihre AGB – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. Pragmatisch, unternehmerisch und ohne Umwege.

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Dr. Hasan Işık

Rechtsanwalt · Strafverteidiger

Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Unternehmer und Unternehmen in arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie in der Strafverteidigung — pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.