Schadensersatz & Schmerzensgeld
Schmerzensgeld – Höhe, Tabelle und Ihre Ansprüche
Nach einem Unfall, einem Behandlungsfehler oder einer Gewalttat stellt sich die Frage: Was steht mir zu? Hier finden Sie die Grundlagen und eine große Schmerzensgeldtabelle. Lösungen statt Ausreden.
Kennen Sie das? Nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler folgen Schmerzen, lange Reha und manchmal bleibende Beeinträchtigungen – und die Versicherung bietet einen Betrag an, der viel zu niedrig wirkt. Genau dann stellt sich die Frage: Welches Schmerzensgeld steht mir eigentlich zu? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber Orientierung. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen – und zeigt in einer großen Tabelle, wie Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben.
Was ist Schmerzensgeld – und wann steht es Ihnen zu?
Schmerzensgeld ist der Ausgleich in Geld für immaterielle Schäden – also für Schmerzen, Leid und die Beeinträchtigung der Lebensqualität, die sich nicht in Euro und Cent beziffern lassen. Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB. Es hat eine Ausgleichs- und eine Genugtuungsfunktion: Es soll die erlittenen Nachteile abmildern und – gerade bei vorsätzlichen Taten – Genugtuung verschaffen. Typische Anlässe sind Verkehrsunfälle, ärztliche Behandlungsfehler und Gewaltdelikte.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt?
Diese Faktoren zählen
Es gibt keinen festen Tarif. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls: Art, Schwere und Dauer der Verletzung, die Intensität der Schmerzen, der Heilungsverlauf, bleibende Dauerschäden und der Grad der Behinderung, das Alter der verletzten Person sowie psychische Folgen. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) mindert den Anspruch. Umgekehrt kann ein zögerliches oder unfaires Regulierungsverhalten der Versicherung das Schmerzensgeld sogar erhöhen.
Kapitalbetrag oder Schmerzensgeldrente
In den meisten Fällen wird das Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag gezahlt. Bei besonders schweren Dauerschäden – etwa einer Querschnittslähmung oder einem schweren Hirnschaden – kommt zusätzlich oder stattdessen eine Schmerzensgeldrente in Betracht, die die dauerhafte Beeinträchtigung laufend ausgleicht. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Schmerzensgeld lässt sich nicht nach Schema F berechnen – jeder Fall ist so individuell wie die Verletzung selbst.
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele aus der Rechtsprechung
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie deutsche Gerichte in verschiedenen Fällen entschieden haben – aufsteigend sortiert nach der Höhe des Schmerzensgeldes. Wichtig: Diese Werte sind reine Orientierungspunkte aus Einzelfällen und keine Garantie für den Ausgang Ihres eigenen Falls. Vergleichbare Verletzungen können je nach Umständen sehr unterschiedlich bewertet werden.
| Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht, Az., Datum |
|---|---|---|
| HWS-Distorsion / leichtes Schleudertrauma, Thoraxprellung | 100 € | LG Stuttgart, 26 O 181/04, 29.10.2004 |
| HWS-Trauma, kurze Beschwerden | 175 € | AG Aachen, 9 C 213/99, 16.08.1999 |
| Fuß: Distorsion des Mittelfußes, Prellungen | 250 € | LG Paderborn, 4 O 542/80, 08.07.1981 |
| HWS-Distorsion, eine Woche AU | 250 € | AG Erkelenz, 16 C 5/01, 08.05.2002 |
| Haare: fehlerhaftes Blondieren, optische Verunstaltung | 250 € | AG Düsseldorf, 20 C 12214/96, 03.01.1997 |
| Schulter: Prellung, Splitterverletzung im Gesicht | 400 € | AG Gelsenkirchen-Buer, 29 C 381/02, 21.10.2003 |
| HWS-Schleudertrauma, leicht | 400 € | AG Titisee-Neustadt, 11 C 125/02, 20.01.2003 |
| Gehirnerschütterung, HWS-Distorsion, Gesichtsprellungen | 450 € | LG Wuppertal, 16 O 156/06, 11.01.2007 |
| Fuß: großes Hämatom, eine Woche AU | 500 € | AG Mettmann, 25 C 414/90, 27.11.1990 |
| HWS-Distorsion nach Auffahrunfall | 500 € | LG Bonn, 15 O 207/09, 02.03.2010 |
| Knie-, Becken- und LWS-Prellung, drei Wochen AU | 600 € | AG Mannheim, 9 C 437/07, 30.11.2007 |
| Ohr: beidseitiger Hörsturz, zwei Wochen stationär | 800 € | LG Trier, 3 S 191/92, 29.10.1992 |
| Nase: Nasenbeinfraktur, Platzwunden, Gehirnerschütterung | 750 € | LG Trier, 3 S 182/82, 21.10.1982 |
| Gesicht: Platzwunde, gebrochene Schneidezähne (Schlägerei) | 1.000 € | AG Bochum, 55 C 419/85, 12.11.1985 |
| Handgelenk: Fraktur, Prellung von Thorax und Knien | 1.000 € | LG Berlin, 17 O 403/85, 10.11.1986 |
| Kopf: Gehirnerschütterung, HWS-Trauma, mehrere Prellungen | 1.100 € | AG Koblenz, 43 C 2716/89, 31.08.1990 |
| Ellenbogen: Fraktur mit Verschiebung (Kind) | 1.250 € | LG Wuppertal, 3 O 49/80, 11.12.1980 |
| Handgelenk: Fraktur, Dauerschaden, Mitverschulden 1/3 | 1.500 € | LG Augsburg, 3 O 526/84, 16.03.1987 |
| Sprunggelenk: Distorsion, Außenbandteilruptur, Mitverschulden 1/3 | 1.500 € | OLG Oldenburg, 2 U 202/97, 12.11.1997 |
| Zahn: Frontzahnschaden nach Kopfstoß (Brutalität) | 1.500 € | AG Gelsenkirchen-Buer, 29 C 87/99, 10.02.2000 |
| Becken: Fraktur, weitere Prellungen, sechs Wochen stationär | 2.000 € | LG Aschaffenburg, 1 O 431/78, 29.10.1979 |
| Schulter: Prellung Schultergelenk, HWS, Rippenfraktur | 2.000 € | AG Aachen, 9 C 395/98, 05.07.1999 |
| Nase: Nasenbeinfraktur, Schnitt- und Schürfwunden | 2.500 € | LG Ulm, 4 O 89/81, 28.08.1981 |
| Fuß: Fraktur 5. Mittelfußknochen, Distorsion Sprunggelenk | 2.500 € | AG Düsseldorf, 21 C 4759/05, 14.03.2006 |
| Gehirnerschütterung, Prellungen, verbleibende Narbe | 3.000 € | AG Waldshut-Tiengen, 7 C 163/04, 12.11.2004 |
| Knie: Distorsion und Innenmeniskusruptur, OP, drei Monate Physio | 3.000 € | LG Düsseldorf, 2b O 159/07, 11.06.2010 |
| Bein: Spiralfraktur des Tibiaschaftes, Nachoperation | 3.500 € | LG Bonn, 2 O 73/05, 24.03.2006 |
| Unterschenkel: Schienbeinkopfbruch, Mitverschulden 50 % | 3.500 € | OLG Celle, 20 U 30/00, 07.03.2001 |
| Commotio cerebri, HWS-Distorsion, Frakturen im Gesichtsbereich | 4.000 € | LG Köln, 29 O 290/09, 24.06.2010 |
| Auge: Splitterverletzung, Hornhauttrübung, keine Dauerschäden | 4.000 € | LG Köln, 16 O 314/04, 27.03.2007 |
| Oberarm: Fraktur, Nasenbeinfraktur, Gehirnerschütterung | 5.000 € | OLG Naumburg, 9 U 187/02, 17.12.2002 |
| Kiefer: Kieferbruch, Nervenschädigung, Dauerschaden | 5.000 € | OLG Oldenburg, 5 U 45/97, 14.10.1997 |
| Sternumfraktur, HWS-Distorsion, Knie- und Beckenprellung | 5.000 € | OLG Brandenburg, 12 U 179/18, 17.06.2019 |
| Arm: Unterarmfraktur, OP, Einschränkung der Drehbeweglichkeit | 5.500 € | LG Wuppertal, 17 O 98/04, 04.05.2006 |
| Knie: Ruptur des vorderen Kreuzbandes, zweite OP nach 14 Monaten | 6.500 € | LG Bonn, 2 O 367/06, 20.11.2007 |
| Knie: Kniescheibenfraktur mit Gelenkserguss, Gehirnerschütterung | 7.500 € | OLG Celle, 14 U 25/00, 09.11.2000 |
| Schulter: Abriss der Rotatorenmanschette, Nasenbeinfraktur | 8.500 € | KG Berlin, 7 O 591/05, 21.03.2006 |
| Daumen: Teilamputation, zwei Operationen | 9.000 € | LG Dortmund, 3 O 101/03, 14.05.2004 |
| Arm: Oberarmkopffraktur, dauerhafte Bewegungsminderung | 10.000 € | LG Bochum, 2 O 186/04, 29.07.2004 |
| Gesicht: entstellende Narben, Schielstellung, Sehkraftminderung | 10.000 € | LG Koblenz, 5 O 148/83, 22.05.1985 |
| Sprunggelenk: Bänderabriss, Umschulung nötig | 12.500 € | OLG Celle, 14 U 246/98, 09.11.2000 |
| Hand/Schulter: Pseudarthrose, Dauerschaden, Umschulung | 13.000 € | LG Dortmund, 21 O 260/03, 25.08.2004 |
| Kopf: Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Frakturen | 15.000 € | OLG Celle, 14 U 231/01, 16.05.2002 |
| Lunge: Lungenkontusion, mehrere Frakturen (Polytrauma) | 20.000 € | LG Stuttgart, 27 O 388/03, 04.12.2003 |
| Fuß: Wundinfektion und chronische Knochenentzündung | 25.000 € | OLG Oldenburg, 5 U 68/05, 15.11.2008 |
| Becken: Beckenringfraktur u. a. (Polytrauma), mehrere OPs | 50.000 € | LG Köln, 5 O 36/09, 15.04.2010 |
| Arm: schwere Oberarmverletzung mit Replantation, MdE 25–30 % | 45.000 € | LG Arnsberg, 4 O 9/02, 19.10.2006 |
| Fuß: Amputation des linken Vorfußes u. a. (schwerer Unfall) | 75.000 € | LG Bielefeld, 2 O 23/04, 22.11.2005 |
| Bandscheibe: Dauerschaden nach Behandlungsfehler | 80.000 € | LG Bielefeld, 4 O 163/07, 15.04.2008 |
| Kopf: Schädelhirntrauma, Pflegefall, Rollstuhl | 90.000 € | OLG Celle, 14 U 175/07, 12.03.2008 |
| Unterschenkel: Amputation, Mitverschulden 25 % | 120.000 € | KG Berlin, 12 O 261/04, 12.01.2006 |
| Wirbelsäule: Querschnittlähmung, Mitverschulden 20 % | 160.000 € | OLG Hamm, 9 U 174/95, 26.11.1995 |
| Auge: vollständige dauerhafte Erblindung | 250.000 € | OLG Frankfurt, 23 U 171/95, 21.02.1996 |
| Gehirn: schwerste Hirnschädigung (Geburtsschaden), zzgl. Rente | 500.000 € | LG Mannheim, 3 O 247/03, 13.02.2004 |
Quelle: veröffentlichte Gerichtsentscheidungen. Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Übertragbarkeit auf andere Fälle.
Eine Schmerzensgeldtabelle gibt Orientierung – aber was Ihnen zusteht, entscheidet Ihr konkreter Fall.
Warum die Tabelle nur der Ausgangspunkt ist
Zwei Fälle mit derselben Diagnose können völlig unterschiedlich bewertet werden. Entscheidend sind die Details: Wie lange dauerte die Behandlung, welche Operationen waren nötig, welche Folgen bleiben, wie stark ist die Lebensführung eingeschränkt? Ein Trümmerbruch, der folgenlos ausheilt, wird anders bewertet als einer, der zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung und einer beruflichen Umschulung führt. Auch psychische Folgen – etwa eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem schweren Unfall – fließen ein und können das Schmerzensgeld deutlich erhöhen.
Ein häufig unterschätzter Punkt ist das Regulierungsverhalten der Versicherung. Wer über Monate hingehalten wird oder ein erkennbar zu niedriges Angebot erhält, muss das nicht hinnehmen: Gerichte berücksichtigen eine verzögerte oder unangemessene Regulierung schmerzensgelderhöhend. Ebenso wichtig ist die Verjährung: Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). Wer zu lange wartet, riskiert, am Ende leer auszugehen.
Was wir für Sie tun
Wir prüfen Ihren Fall, sichten Atteste und Gutachten und beziffern das Schmerzensgeld realistisch – auf Basis vergleichbarer Rechtsprechung und der konkreten Folgen. Wir fordern den angemessenen Betrag gegenüber der Versicherung ein und setzen ihn notfalls gerichtlich durch. Dabei behalten wir auch den materiellen Schaden (Verdienstausfall, Heilbehandlung, Haushaltsführungsschaden) im Blick, damit Sie am Ende nicht auf einem Teil Ihrer Ansprüche sitzen bleiben – konsequent und mit gutem Draht zu den Versicherungen.
1. Alles dokumentieren: Atteste, Diagnosen, Fotos, Behandlungsverlauf.
2. Ein Schmerztagebuch führen – es belegt Dauer und Intensität.
3. Kein vorschnelles Vergleichsangebot der Versicherung annehmen.
4. Auch Spätfolgen bedenken – ein zu früher Vergleich schneidet sie ab.
5. Materiellen Schaden nicht vergessen (Verdienstausfall & Co.).
6. Verjährung im Blick behalten – in der Regel drei Jahre.
Weiterführend: Verkehrsrecht & Unfallregulierung und Unfall im Ausland & Schadensregulierung.
Häufige Fragen zum Schmerzensgeld
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist der Ausgleich in Geld für immaterielle Schäden – Schmerzen, Leid und die Beeinträchtigung der Lebensqualität nach einer Körper- oder Gesundheitsverletzung (§ 253 Abs. 2 BGB). Es tritt neben den Ersatz materieller Schäden.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem HWS-Schleudertrauma?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Leichte HWS-Distorsionen werden häufig im niedrigen dreistelligen Bereich bewertet, schwerere Verläufe mit längeren Beschwerden entsprechend höher. Die Tabelle oben zeigt die Bandbreite – verbindlich ist immer der konkrete Fall.
Ist eine Schmerzensgeldtabelle verbindlich?
Nein. Tabellen fassen frühere Urteile zusammen und dienen nur der Orientierung. Ein Gericht ist daran nicht gebunden, sondern entscheidet nach einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.
Bekomme ich zusätzlich Schadensersatz?
Ja. Schmerzensgeld deckt den immateriellen Schaden. Daneben können Sie materielle Schäden geltend machen – etwa Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten oder einen Haushaltsführungsschaden.
Was ist eine Schmerzensgeldrente?
Bei besonders schweren, dauerhaften Beeinträchtigungen kann statt oder zusätzlich zum Einmalbetrag eine laufende Rente zugesprochen werden. Sie gleicht die fortbestehende Beeinträchtigung regelmäßig aus.
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis hatten (§ 199 BGB). Warten Sie daher nicht zu lange.
Lösungen statt Ausreden
Was steht Ihnen wirklich zu?
Wir beziffern Ihr Schmerzensgeld realistisch und setzen es gegenüber der Versicherung durch. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. In Düsseldorf, Duisburg und bundesweit.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen – im Arbeitsrecht, Verkehrs- und Unfallrecht, Wirtschaftsrecht sowie in der Strafverteidigung – pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die in der Tabelle genannten Beträge stammen aus einzelnen Gerichtsentscheidungen und sind nicht auf andere Fälle übertragbar; sie begründen keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld in vergleichbarer Höhe. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
