Verkehrs- & Unfallrecht
Unverschuldeter Unfall – so bekommen Sie vollen Schadenersatz
Nicht schuld am Unfall – und trotzdem kürzt die gegnerische Versicherung? Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie den vollen Schadenersatz durchsetzen. Lösungen statt Ausreden.
Kennen Sie das? Ein anderer fährt Ihnen rein – Sie trifft keine Schuld –, und trotzdem beginnt der Ärger: Die gegnerische Versicherung kürzt die Reparaturkosten, verweist Sie auf eine „günstigere Werkstatt", zieht die Regulierung in die Länge oder rechnet den Wagen klein. Viele Geschädigte akzeptieren am Ende weniger, als ihnen zusteht – aus Unsicherheit und dem Wunsch, die Sache schnell hinter sich zu bringen. Dabei gilt beim unverschuldeten Unfall ein klarer Grundsatz: Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadenersatz.
Unverschuldeter Unfall: Welche Ansprüche haben Sie?
Wer einen Unfall unverschuldet erleidet, ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert (§ 249 BGB). Den Schaden reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, gegen die Sie einen Direktanspruch haben (§ 115 VVG). Zum vollen Schadenersatz gehört weit mehr als nur die Reparatur:
| Reparatur / Wiederbeschaffung | Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert. |
| Wertminderung | Der merkantile Minderwert, weil Ihr Auto nun ein Unfallwagen ist. |
| Nutzungsausfall / Mietwagen | Mietwagen oder eine Entschädigung für die Ausfalltage. |
| Schmerzensgeld | Bei Verletzungen wie einem Schleudertrauma (HWS). |
| Gutachterkosten | Ihr eigener Kfz-Sachverständiger – bezahlt von der Gegenseite. |
| Anwaltskosten | Bei unverschuldetem Unfall trägt sie die gegnerische Versicherung. |
| Unfallnebenkosten | Abschleppen, Standgeld, Auslagenpauschale und mehr. |
| Verdienstausfall | Wenn Sie durch den Unfall Einkommen verlieren. |
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung – auch Ihren Anwalt und Ihren Gutachter.
Der wichtigste Hebel: Ihr eigener Gutachter und Anwalt
Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – und sollten das auch tun. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Versicherung; sein Interesse ist ein niedriger Schaden. Ihr eigener Gutachter dokumentiert den vollen Schaden inklusive Wertminderung und stärkt Ihre Position.
Warum die Versicherung meist zahlt – auch den Anwalt
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für den eigenen Gutachter und den eigenen Anwalt zum ersatzfähigen Schaden. Das bedeutet: In aller Regel zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Anwalt – für Sie entsteht kein finanzielles Risiko, aber ein klarer Vorteil bei der Durchsetzung.
So kürzt die Versicherung – und so kontern wir
Typische Kürzungsversuche sind der Verweis auf eine günstige „Referenzwerkstatt", das Herunterrechnen über einen internen Prüfbericht, Streit um die 130-Prozent-Grenze oder um Restwertangebote aus Online-Börsen. Auch bei der fiktiven Abrechnung – wenn Sie sich das Geld statt der Reparatur auszahlen lassen – wird gern gekürzt. Wir prüfen jede Position und setzen den berechtigten Betrag durch.
Was wir für Sie tun
Wir übernehmen die komplette Unfallregulierung – alles aus einer Hand: Wir arbeiten mit erfahrenen Kfz-Sachverständigen zusammen, beziffern jede Schadensposition, korrespondieren mit der gegnerischen Versicherung und setzen Ihren Anspruch durch. Durch den guten Draht zu den Versicherungen und die Kenntnis ihrer Kürzungsmuster holen wir heraus, was Ihnen zusteht – während Sie sich um nichts kümmern müssen.
1. Unfallstelle sichern, bei Verletzten Polizei und Notruf verständigen.
2. Fotos machen: Schäden, Endstellung, Kennzeichen, Umfeld.
3. Daten des Gegners und Zeugen notieren.
4. Kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle abgeben.
5. Eigenen Gutachter und Anwalt einschalten – nicht den der Gegenseite.
6. Nichts vorschnell mit der gegnerischen Versicherung „abwickeln".
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Versicherung. Ihr Gutachter arbeitet für Sie.
Mehr dazu unter Verkehrsrecht & Unfallregulierung. Ist es im Ausland passiert, lesen Sie Unfall im Ausland – Schadensregulierung. Für Firmenfahrzeuge: Fuhrpark & Unfallschadenregulierung für Unternehmen.
Häufige Fragen zum unverschuldeten Unfall
Zahlt die gegnerische Versicherung meinen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. So haben Sie kein Kostenrisiko und trotzdem professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung.
Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja. Ab einer Schadenshöhe oberhalb der Bagatellgrenze dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten sichert den vollen Schaden.
Was ist Wertminderung – und steht sie mir zu?
Die merkantile Wertminderung gleicht aus, dass Ihr Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert ist. Sie steht Ihnen bei nicht ganz alten Fahrzeugen zusätzlich zur Reparatur zu und wird oft „vergessen".
Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ja. Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder – wenn Sie darauf verzichten – auf eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag.
Was, wenn die Versicherung den Schaden kürzt?
Kürzungen sind häufig, aber oft unberechtigt. Lassen Sie das Regulierungsschreiben prüfen: Referenzwerkstatt, Restwert und Prüfberichte lassen sich in vielen Fällen erfolgreich zurückweisen.
Lösungen statt Ausreden
Unverschuldet gecrasht? Wir holen Ihren vollen Schaden
Wir übernehmen die Regulierung – bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung unser Honorar. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche erste Einschätzung. In Düsseldorf, Duisburg und bundesweit.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dr. Hasan Işık
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Dr. Hasan Işık ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen. Durch langjährige Erfahrung in internationalen Wirtschaftskanzleien und in der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens kennt er beide Seiten. Er berät heute in seiner eigenen Kanzlei bundesweit Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen – im Arbeitsrecht, Verkehrs- und Unfallrecht, Wirtschaftsrecht sowie in der Strafverteidigung – pragmatisch, strategisch und lösungsorientiert. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · www.kanzlei-isik.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich ändern; für eine verbindliche Einschätzung ist die Prüfung Ihres konkreten Falls erforderlich.
