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Arbeitsrecht · Für Arbeitnehmer
Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung wirft Sie nicht aus der Bahn – wenn Sie schnell handeln. Als Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Lage, sichern Fristen und setzen durch, was Ihnen zusteht: von der Abfindung über die Kündigungsschutzklage bis zum Arbeitszeugnis. In Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
Wichtige Frist
Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.
Ihre Situation
Nach einer Kündigung laufen wichtige Fristen. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihre Rechte konsequent gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Arbeitsverträge enthalten oft kritische Klauseln. Wir analysieren die Regelungen und zeigen Ihnen mögliche Risiken rechtzeitig auf.
Eine unberechtigte Abmahnung kann Folgen haben. Wir prüfen den Vorwurf sorgfältig und wehren uns gegen fehlerhafte Maßnahmen.
Ein Arbeitszeugnis beeinflusst Ihre Zukunft. Wir prüfen Inhalt und Formulierungen und setzen eine faire Bewertung für Sie durch.
Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – von der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht bis zur Abfindung. Bundesweit und mit Blick auf jede Frist.
Wir prüfen Ihre Kündigung und erheben Kündigungsschutzklage – gegen ordentliche, betriebs-, verhaltensbedingte und fristlose Kündigungen.
Wir verhandeln eine angemessene Abfindung – meist über die Kündigungsschutzklage, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko scheut.
Bevor Sie unterschreiben: Wir prüfen den Vertrag und das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – und verhandeln für Sie nach.
Wir wehren unberechtigte Abmahnungen ab und lassen sie aus Ihrer Personalakte entfernen.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir entschlüsseln die Zeugnissprache und sorgen für eine faire Note.
Wir setzen offenen Lohn, ausstehende Überstunden, Bonuszahlungen und Urlaubsabgeltung durch – notfalls vor dem Arbeitsgericht.
Wir prüfen, ob Ihre Befristung wirksam ist (oft nicht), und setzen Ihre Ansprüche auf Teilzeit oder Rückkehr in Vollzeit durch.
Bei Benachteiligung oder Belästigung am Arbeitsplatz sichern wir Ihre Ansprüche auf Schutz und Entschädigung nach dem AGG.
Wir vertreten Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht – von der Güteverhandlung bis zum Urteil und in der Berufung.
Unser Sofort-Plan: Lage erfassen → Sofortmaßnahmen → Rechtlich durchsetzen → Kommunizieren & absichern
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Meine Erfahrung aus einer internationalen Wirtschaftskanzlei und der Rechtsabteilung eines Unternehmens – also direkt von der Arbeitgeberseite – arbeitet für Sie: Ich weiß, wie Personalabteilungen kalkulieren, wo Arbeitgeber nachgeben und wann sich Druck wirklich lohnt.
Als promovierter Jurist (Dr. iur.) sowie Lehrbeauftragter und Dozent an der FernUniversität in Hagen gehe ich gründlich vor und sage Ihnen ehrlich, was realistisch erreichbar ist – ohne falsche Versprechen.
BEWERTUNGEN
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
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Für Unternehmen & Arbeitgeber
Für Unternehmen gestalten wir Kündigungen, Abmahnungen und Arbeitsverträge rechtssicher – und verhindern teure Prozesse, bevor sie entstehen.
Ratgeber Arbeitsrecht
Nach Zugang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Das Gericht prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war. Schon im ersten Gütetermin wird meist über eine Einigung verhandelt – häufig in Form einer Abfindung. Die Frist gilt für ordentliche ebenso wie für fristlose Kündigungen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmen. In der Praxis dient als grobe Orientierung oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – nach oben verhandelbar, je nach Erfolgsaussichten Ihrer Klage und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen, prozessfreien Lösung.
Unterschieden werden vor allem die betriebsbedingte, die verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung – dazu die fristlose (außerordentliche) Kündigung. Jede Variante hat eigene Voraussetzungen, die der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss. Genau hier liegt oft der Hebel für Ihre Verteidigung.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen – kann aber eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen. Vor der Unterschrift sollten Abfindung, Freistellung, Resturlaub und ein wohlwollendes Zeugnis geregelt sein. Häufig lässt sich nachverhandeln.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht erschwert. Hinter scheinbar netten Formulierungen verbergen sich oft versteckte Botschaften – die sogenannte Zeugnissprache. Wir prüfen Ihr Zeugnis und sorgen für eine korrekte, faire Bewertung.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihre Situation – die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Wird die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich unzulässig war. Melden Sie sich daher so früh wie möglich.
Einen gesetzlichen Automatik-Anspruch gibt es nur selten. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig über die Kündigungsschutzklage verhandelt – weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden möchte. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Ihrer Position und der Beweislage ab.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ihnen Rechte nehmen. Lassen Sie ihn vorher prüfen – oft lässt sich nachverhandeln.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach rechnen wir transparent ab – nach RVG, als Pauschale oder Stundenhonorar. Wichtig: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.
In vielen Fällen ja, wenn eine Arbeitsrechts-Rechtsschutzversicherung besteht und die Wartezeit abgelaufen ist. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Unterschreiben Sie nichts vorschnell und geben Sie keine Erklärung ab. Eine unberechtigte Abmahnung kann angegriffen und aus der Personalakte entfernt werden – wir prüfen das gemeinsam.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir vertreten Sie aber bundesweit. Vieles lässt sich digital und telefonisch klären; zu Gerichtsterminen reisen wir an.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.