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Strafverteidigung
Eine Vorladung, ein laufendes Ermittlungsverfahren, eine Hausdurchsuchung oder gar Untersuchungshaft – jetzt zählt jede Stunde. Als Strafverteidiger greifen wir früh ein, sichern Ihre Rechte und entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie: vom Ermittlungsverfahren über den Strafbefehl bis zum Wirtschaftsstrafrecht. In Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
24-Std-Notfall
Sagen Sie nichts zur Sache – Schweigen ist Ihr gutes Recht. Je früher wir eingreifen, desto besser Ihre Verteidigung. Rund um die Uhr erreichbar.
Ihre Situation
Gegen Sie wird ermittelt. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe sorgfältig und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Eine Hausdurchsuchung erfordert schnelles Handeln. Wir prüfen die Maßnahme rechtlich und schützen Ihre Interessen von Beginn an.
Bei Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Wir beantragen Haftprüfung, sichern Ihre Rechte und kümmern uns um die weitere Verteidigung.
Gegen einen Strafbefehl gelten kurze Fristen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und legen rechtzeitig die notwendigen Rechtsmittel ein.
Leistungen im Strafrecht
Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung: Als Strafverteidiger vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts – von der ersten Vorladung über den Strafbefehl bis zur Revision. Diskret, entschlossen und bundesweit.
Verteidigung bei allen gängigen Vorwürfen – von Diebstahl, Beleidigung oder Hausfriedensbruch bis zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.
Verteidigung bei Körperverletzung, Raub, Totschlag und Mord – auch bei schwersten Vorwürfen vor dem Schwurgericht.
Verteidigung bei Drogendelikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – von Besitz und Eigenkonsum bis zu Handel und Einfuhr.
Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht (§ 142 StGB) – wir kämpfen um Ihren Führerschein.
Verteidigung bei Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten – diskret und mit Blick auf Ihre Reputation.
Verteidigung bei sensiblen Vorwürfen wie sexueller Belästigung oder Nötigung – mit Diskretion, Sorgfalt und ohne Vorverurteilung.
Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende (14–20 Jahre): Hier gilt das mildere Jugendstrafrecht – wir schützen die Zukunft Ihres Kindes.
Strafverfahren mit aufenthaltsrechtlichen Folgen – damit eine Verurteilung nicht zu Ausweisung oder Verlust des Aufenthaltstitels führt.
Verteidigung bei Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei und Erpressung – mit klarer Strategie ab der ersten Vernehmung.
In jeder Phase: Ermittlungsverfahren → Zwischenverfahren → Hauptverhandlung → Berufung & Revision
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Strafrecht ist nicht nur mein Beruf, sondern mein Spezialgebiet: Ich habe im Strafrecht promoviert (Dr. iur.) und lehre als Lehrbeauftragter und Dozent für Strafrecht an der FernUniversität in Hagen. Was ich dort wissenschaftlich durchdringe, setze ich im Gerichtssaal für Sie um – auch in komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechts.
Nach Stationen in der Justiz – beim Landgericht, beim Strafgericht und im Justizministerium NRW – kenne ich die Perspektive der Gerichte und Behörden aus erster Hand. So weiß ich, wie Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten und an welchen Stellen eine Verteidigung den Unterschied macht. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, eine durchdachte Strategie und einen Strafverteidiger, der konsequent für Sie eintritt – streng vertraulich und in dringenden Fällen kurzfristig erreichbar.
Schwerpunkte
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
KONTAKT
Rund um die Uhr erreichbar. In dringenden Fällen erhalten Sie sofort eine Rückmeldung.
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Für Unternehmen & Verantwortliche
Bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung steht oft mehr als die Strafe auf dem Spiel – auch Ihre Reputation. Bei internen Untersuchungen, Compliance-Verstößen oder drohenden Verbandssanktionen verteidigen wir Sie und Ihr Unternehmen diskret.
Ratgeber Strafrecht
Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen, und Sie müssen nichts zur Sache sagen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und überlassen Sie die Kommunikation Ihrem Verteidiger – erst nach Akteneinsicht lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und was gesagt wird.
Am Anfang steht das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Es folgt das Zwischenverfahren, in dem das Gericht über die Eröffnung entscheidet, dann die Hauptverhandlung mit Urteil. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel wie Berufung oder Revision möglich. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Spielraum.
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und unterschreiben Sie nichts. Sagen Sie nichts zur Sache, verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an. Einer freiwilligen Durchsuchung müssen Sie nicht zustimmen.
Bei Betrug, Untreue, Steuer- oder Insolvenzdelikten drohen nicht nur Strafen, sondern auch berufliche und wirtschaftliche Folgen. Hier entscheidet eine frühe, diskrete Verteidigung – oft schon, bevor offiziell ermittelt wird.
Bei bestimmten schweren Vorwürfen wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet; als Wahlverteidiger rechnen wir nach Vereinbarung oder RVG ab. Die Kosten besprechen wir vorab transparent – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihre Situation – die Ersteinschätzung ist vertraulich.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht erscheinen und nichts sagen. Zu einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie dagegen erscheinen – aussagen müssen Sie aber auch dort nicht. Melden Sie sich vorher bei uns.
Grundsätzlich nicht, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Ohne Kenntnis der Vorwürfe und Beweislage schaden voreilige Angaben fast immer mehr, als sie nutzen.
Ein Pflichtverteidiger wird bei schweren Vorwürfen vom Gericht beigeordnet. Als Wahlverteidiger beauftragen Sie uns direkt – mit freier Wahl und transparentem Honorar. In beiden Rollen verteidigen wir Sie mit vollem Einsatz.
Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, nichts unterschreiben und nichts zur Sache sagen. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an.
Ein Strafbefehl verhängt eine Strafe ohne Hauptverhandlung. Sie können binnen zwei Wochen Einspruch einlegen – danach wird er rechtskräftig. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt.
Das hängt von Vorwurf und Aufwand ab. Bei schweren Vorwürfen kommt ggf. ein Pflichtverteidiger in Betracht; als Wahlverteidiger vereinbaren wir ein transparentes Honorar. Die erste Einschätzung klären wir vorab.
U-Haft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus (etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr). Wir beantragen Haftprüfung und arbeiten auf eine Aussetzung oder Aufhebung hin.
Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis: Geringe Geldstrafen (bis zu 90 Tagessätze, keine Vorstrafe) werden dort in der Regel nicht aufgeführt. Genau deshalb lohnt sich eine frühzeitige Verteidigung.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir verteidigen Sie aber bundesweit. In Notfällen wie Festnahme oder Durchsuchung sind wir über die 24-Std-Hotline erreichbar.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.