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Strafverteidigung
Ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder der Führerscheinentzug – und nach einem Verkehrsunfall die Frage, wer Ihren Schaden zahlt. Wir prüfen Messungen, Fristen und Akten, wehren unberechtigte Vorwürfe ab und setzen Ihren Schadensersatz durch. In Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
Jetzt handeln
Nach einem Unfall sichern wir Ihren Schadensersatz. Gegen einen Bescheid gilt: nur zwei Wochen für den Einspruch – wir prüfen Ihre Chancen.
Ihre Situation
Nach einem Bußgeldbescheid gelten kurze Fristen. Wir prüfen Messung und Akte sorgfältig und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Ein Fahrverbot kann erhebliche Folgen haben. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele Fragen. Wir sichern Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Regulierung.
Droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, zählt schnelles Handeln. Wir prüfen alle Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen.
Leistungen im Verkehrsrecht
Ob Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot, Führerschein oder Unfallregulierung:
Wir vertreten Sie schnell und konsequent – gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen. Bundesweit.
Einspruch bei Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer – wir prüfen Bescheid und Messung.
Oft vermeidbar – durch Messfehler, Härtefallregelung (z. B. drohender Jobverlust) oder Augenblicksversagen.
Beratung zum Fahreignungsregister: Wir prüfen Eintragungen und das Risiko des Führerscheinentzugs.
Wir verteidigen Ihre Fahrerlaubnis und begleiten Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Durchsetzung von Schadensersatz, Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall – inkl. eigenem Gutachter.
Nach einem Unfall mit Verletzung: Wir setzen ein angemessenes Schmerzensgeld und Ihre Ansprüche durch.
Verteidigung bei Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) und Gefährdung.
Wenn Haftpflicht oder Kasko kürzt oder ablehnt – wir setzen die Regulierung durch.
Akteneinsicht, Prüfung von Eichung und Messprotokoll – standardisierte Verfahren sind angreifbar.
Im Bußgeldverfahren: Bescheid → Einspruch → Akteneinsicht → Hauptverhandlung
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Ich kenne das Verkehrsrecht von allen Seiten. Aus Stationen in der Justiz und als Strafverteidiger weiß ich, wie Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten – und wo man ansetzt.
In hunderten Verkehrs- und Bußgeldverfahren habe ich erlebt, worauf es ankommt: schnelle Akteneinsicht, der genaue Blick auf die Messung und die richtige Strategie zur richtigen Zeit.
Als Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.), Lehrbeauftragter und Dozent an der FernUniversität in Hagen und Strafverteidiger bin ich auch im Verkehrsstrafrecht zu Hause: Bei Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht steht oft mehr als der Führerschein auf dem Spiel.
Gut zu wissen: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten – Ihre Vertretung ist dann für Sie meist kostenfrei.
BEWERTUNGEN
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
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Telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.
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Straftat im Straßenverkehr?
Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind Straftaten – mit Führerschein, Geldstrafe und Eintrag auf dem Spiel. Als Strafverteidiger verteidigen wir Sie auch hier konsequent.
Ratgeber Verkehrsrecht
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – danach wird er rechtskräftig. Der Einspruch lohnt sich oft: Standardisierte Messverfahren sind fehleranfällig, und mit Akteneinsicht lassen sich Messung, Eichung und Verfahren überprüfen.
Ein Fahrverbot lässt sich häufig abwenden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln – etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust (Härtefall), bei einem Augenblicksversagen oder bei Fehlern in der Messung. Entscheidend ist eine fundierte Begründung.
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie Schmerzensgeld. Sie dürfen Ihren Anwalt und einen eigenen Gutachter frei wählen – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Verstöße werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten erfasst. Bei acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer den Führerschein zurückwill, muss häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen – wir begleiten Sie dabei.
Alkohol am Steuer (§ 316 StGB) und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) sind Straftaten – mit Führerscheinentzug, Geldstrafe und Eintrag im Führungszeugnis. Hier ist frühe Verteidigung besonders wichtig.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihre Situation – die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Häufig ja. Sie haben zwei Wochen Zeit. Standardisierte Messungen sind fehleranfällig, und über Akteneinsicht lassen sich Messung und Verfahren prüfen – oft mit Aussicht auf Einstellung oder Reduzierung.
Oft ja – etwa über Messfehler, ein Augenblicksversagen oder einen Härtefall (z. B. drohender Jobverlust). Manchmal lässt sich das Fahrverbot auch in eine höhere Geldbuße umwandeln.
In der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei klarer Haftungslage ist Ihre anwaltliche Vertretung für Sie damit meist kostenfrei.
Schnell handeln: Wir prüfen Bescheid und Fristen, legen die passenden Rechtsmittel ein und begleiten – wenn nötig – den Weg zur MPU, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuholen.
Die MPU selbst legen Sie persönlich ab. Rechtlich sinnvoll ist Begleitung aber davor: bei Entzug, Sperrfrist und der Frage, wann und wie Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Je nach Promille und Folgen drohen Geldstrafe, Führerscheinentzug und Eintrag – teils als Ordnungswidrigkeit, ab bestimmten Werten als Straftat (§ 316 StGB). Eine frühe Verteidigung kann die Folgen begrenzen.
Im Verkehrsrecht meist ja, sofern eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir vertreten Sie aber bundesweit – vieles lässt sich digital und telefonisch klären.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.