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Arbeitsrecht · Für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber tragen Sie das Risiko: Ein Formfehler bei der Kündigung, ein unwirksamer Arbeitsvertrag oder eine angreifbare Abmahnung wird schnell teuer. Als Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht sichern wir Ihre Personalentscheidungen rechtlich ab – von der sauberen Trennung bis zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess. In Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
Bevor Sie kündigen
Eine Kündigung muss formell und inhaltlich wasserdicht sein – sonst landen Sie im Kündigungsschutzprozess und zahlen am Ende eine Abfindung. Wir machen sie rechtssicher.
Ihre Situation
Bei Kündigungen gelten strenge Anforderungen. Wir entwickeln rechtssichere Lösungen und minimieren Ihr Prozessrisiko.
Fehlerhafte Vertragsklauseln können teuer werden. Wir erstellen rechtssichere Verträge und vermeiden spätere Streitigkeiten.
Eine wirksame Abmahnung erfordert klare Vorgaben. Wir formulieren rechtssicher und schaffen eine belastbare Grundlage.
Arbeitsgerichtsverfahren erfordern schnelles Handeln. Wir vertreten Ihre Interessen und entwickeln eine passende Strategie.
Leistungen für Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen und Arbeitgeber – präventiv und im Streitfall, bundesweit.
Wir bereiten ordentliche, verhaltens-, betriebs- und personenbedingte Kündigungen rechtssicher vor – inklusive Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung.
Wir gestalten Arbeitsverträge, Befristungen und AGB-feste Klauseln, die einer Prüfung vor dem Arbeitsgericht standhalten.
Wir formulieren rechtssichere Abmahnungen – die belastbare Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
Einvernehmliche Trennung mit kalkulierbarer Abfindung – planbar und meist günstiger als ein offener Kündigungsschutzprozess.
Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht – von
der Güteverhandlung bis zur Berufung, in allen Instanzen.
Wir schützen Sie vor Entschädigungsansprüchen nach dem AGG – durch rechtssichere Stellenanzeigen und Auswahlverfahren.
Wir begleiten Betriebsratsanhörungen, Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen – auch bei Umstrukturierungen.
Wir gestalten Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, regeln Bestellung und Abberufung und klären Haftungsfragen.
Wir gestalten freie Mitarbeit und Werkverträge AÜG-konform – und schützen Sie vor
Nachzahlungen und Strafbarkeit.
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Ich begleite Unternehmen laufend im Arbeitsrecht – von der einzelnen Kündigung über ganze Vertragswerke bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Meine Erfahrung aus einer internationalen Wirtschaftskanzlei und der Rechtsabteilung eines Unternehmens gibt mir den Blick von innen: Ich weiß, wie Personalentscheidungen getroffen werden und wo die teuren Fallstricke liegen.
Als promovierter Jurist (Dr. iur.) sowie Lehrbeauftragter und Dozent an der FernUniversität in Hagen mit klarem Schwerpunkt im Arbeitsrecht denke ich nicht in Paragrafen, sondern in Lösungen, die zu Ihrem Geschäft passen – pragmatisch, belastbar und auf Prävention ausgelegt.
Beratung in: Deutsch, Türkisch & Englisch
BEWERTUNGEN
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
KONTAKT
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Für Arbeitnehmer
Gekündigt, abgemahnt oder ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?
Auf der Arbeitnehmer-Seite finden Sie schnelle Hilfe – und Ihre Fristen.
Ratgeber für Arbeitgeber
Vor jeder Kündigung steht die Frage: Greift das Kündigungsschutzgesetz? Es gilt in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Dann braucht jede ordentliche Kündigung einen anerkannten Grund – betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt – und eine korrekte Sozialauswahl.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige, wirksame Abmahnung voraus. Sie muss das Fehlverhalten konkret benennen, zur Besserung auffordern und arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Fehler an dieser Stelle machen die spätere Kündigung angreifbar.
Befristete Arbeitsverträge sind nur mit Sachgrund oder – kalendermäßig – bis zu zwei Jahre ohne Sachgrund zulässig (TzBfG). Schon ein Schriftform-Fehler kann zur ungewollt unbefristeten Anstellung führen. Auch die Probezeit will sauber vereinbart sein.
Schon eine unglücklich formulierte Stellenanzeige kann Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen.
Wir prüfen Ausschreibungen, Auswahlverfahren und Vertragsklauseln auf Diskriminierungsrisiken.
Wer freie Mitarbeiter oder Werkverträge einsetzt, riskiert bei falscher Gestaltung Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und strafrechtliche Folgen.
Eine saubere vertragliche und tatsächliche Ausgestaltung schützt Sie.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihre Situation – die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos.
Häufige Fragen für Arbeitgeber
In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung. Darunter ist eine Kündigung leichter – Formvorschriften und Diskriminierungsverbote gelten aber immer.
Auf Schriftform, die richtige Frist, einen anerkannten Kündigungsgrund und – im Geltungsbereich des KSchG – eine korrekte Sozialauswahl. Besteht ein Betriebsrat, muss er vorher angehört werden.
Wenn sie das konkrete Fehlverhalten benennt, zur Änderung auffordert und Konsequenzen androht. Pauschale Abmahnungen halten vor Gericht selten.
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch bei einem Sieg. Genau deshalb lohnt sich Prävention. Ihre Kosten besprechen wir vorab transparent.
Oft ja: Ein Aufhebungsvertrag mit kalkulierbarer Abfindung ist planbarer und günstiger als ein offener Kündigungsschutzprozess. Wir gestalten ihn so, dass er hält.
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende arbeitsrechtliche Beratung – als externe Rechtsabteilung, planbar und ohne eigene Inhouse-Stelle.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir beraten Sie aber bundesweit. Vieles lässt sich digital und telefonisch klären; zu Gerichtsterminen reisen wir an.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.