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Für KFZ-Sachverständige, Autohäuser, Werkstätten & Fuhrpark
Als Rechtsanwalt und Experte für Verkehrsrecht setzen wir für KFZ-Sachverständige, Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparks die volle Unfallschadenregulierung durch – Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. Schluss mit gekürzten Gutachten und verschleppten Zahlungen der Versicherer. In Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
Voller Schadenersatz
Wir holen heraus, was Ihnen zusteht – bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
Für Ihre Branche
… in der Welt rund ums Auto zu Hause – und kennen den Kampf mit den Versicherern. Wir helfen KFZ-Sachverständigen und Gutachtern, Autohäusern, Werkstätten und Unternehmen mit Flotten, ihre Ansprüche voll durchzusetzen.
Gutachten angezweifelt, Honorare gekürzt? Wir setzen Ihre Sachverständigenkosten und Feststellungen gegenüber der Versicherung durch.
Reparaturkosten werden gekürzt und Kunden verunsichert? Wir übernehmen die Schadenregulierung – Sie behalten Kunden und volle Auslastung.
Stundenverrechnungssätze und Ersatzteile werden gekürzt? Wir holen die volle Reparaturrechnung konsequent beim Versicherer heraus.
Unfallschäden in der Flotte verursachen hohen Aufwand? Wir regulieren schnell und vollständig und sorgen für klare Halterpflichten.
Ihre Situation
Stillstand kostet Geld und der Schriftverkehr mit der Versicherung ist aufwendig. Wir übernehmen die komplette Schadenregulierung und setzen den vollen Ersatz durch.
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Gutachterhonorar werden häufig gekürzt. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Versicherung durch.
Anhörung, Fahrerermittlung oder drohende Fahrtenbuchauflage? Wir prüfen den Bußgeldbescheid und verteidigen Sie sowie die Halterhaftung wirksam.
Führerscheinkontrolle, UVV-Unterweisung und Fahrzeugüberlassung sind oft unklar. Wir schaffen klare Strukturen und sorgen für volle Rechtssicherheit in Ihrem Fuhrpark.
Leistungen rund um Fuhrpark & Unfallschaden
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht haben wir bereits hunderte Unfall- und Bußgeldverfahren abgewickelt. Von der Unfallschadenregulierung über das Sachverständigenhonorar bis zur Halterhaftung – kennen wir die Argumente der Versicherer und setzen Ihre Ansprüche durch. Bundesweit.
Komplette Abwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung – schnell, vollständig und ohne Aufwand für Sie.
Freie Gutachterwahl, Durchsetzung der merkantilen Wertminderung – Posten, die Versicherer gern „vergessen".
Ersatz für stillstehende Fahrzeuge und Mietwagenkosten – damit Ihr Betrieb weiterläuft.
Bei Verletzungen von Fahrern oder Mitarbeitern: Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durchgesetzt.
Verteidigung bei Bußgeldern gegen Fahrer und Firmenfahrzeuge (§§ StVO, StVG) – Punkte und Fahrverbote vermeiden.
Führerscheinkontrolle, UVV-Pflichten und Fahrtenbuchauflagen – rechtssicher organisiert.
Überlassungsverträge, private Nutzung und Pflichten der Fahrer – an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht.
Fahrzeugkauf, Leasingverträge und Mängelrechte – von der Beschaffung bis zur Rückgabe.
GPS- und Telematiknutzung datenschutzkonform gestalten (DSGVO) und Halterpflichten dokumentieren.
So holen wir Ihren Schaden: Schaden aufnehmen → Gutachten einholen → Ansprüche beziffern → Gegenüber Versicherung durchsetzen
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Verkehrsrecht ist Erfahrungssache. Als promovierter Jurist (Dr. iur.), Lehrbeauftragter und Dozent an der FernUniversität in Hagen und Experte für Verkehrsrecht habe ich über die Jahre hunderte Unfall- und Bußgeldverfahren begleitet – ich weiß, wo Versicherer kürzen, verzögern und kleinrechnen, und wie man den vollen Schaden durchsetzt: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten.
Ich arbeite regelmäßig mit KFZ-Sachverständigen, Autohäusern und Werkstätten zusammen und kenne ihre Branche von innen – ich setze Ihre Honorare und die Ansprüche Ihrer Kunden konsequent gegen die Versicherer durch.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel meine Kosten – Ihr Risiko ist gering, Ihr Vorteil groß.
BEWERTUNGEN
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
KONTAKT
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische
Versicherung in der Regel die Anwaltskosten. Telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.
Telefon
+49 (0) 2103 28890
Rufen Sie an für eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Anliegens.
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Senden Sie uns Ihre Unterlagen bequem per E-Mail zur Prüfung.
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Schreiben Sie direkt per WhatsApp – Antwort in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Privat unterwegs?
Nicht nur im Fuhrpark: Auch privat setzen wir Ihren Schaden gegen die gegnerische Versicherung durch und verteidigen Sie bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Alles rund um Ihren Führerschein an einem Ort.
Ratgeber
Fotos von Fahrzeugen, Endstellung und Schäden, Daten der Beteiligten und Zeugen – wer früh sauber dokumentiert, steht später deutlich besser da. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie nichts vorschnell.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten Ihres Anwalts in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden. Das heißt: Sie lassen Ihre Ansprüche professionell durchsetzen, ohne selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Neben der Reparatur stehen Ihnen häufig weitere Posten zu: die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten. Genau hier kürzen Versicherer am liebsten – und genau hier haken wir nach.
Als Halter treffen Sie Pflichten: die regelmäßige Führerscheinkontrolle, Unterweisungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die saubere Dokumentation. Werden sie verletzt, drohen Haftung und Bußgelder.
Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, kann der Halter eine Fahrtenbuchauflage erhalten. Ob Bescheid und Verfahren rechtmäßig sind, lohnt fast immer eine Prüfung – oft mit Spielraum.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – die Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Häufige Fragen zu Fuhrpark & Unfallschaden
In der Regel die gegnerische Versicherung. Die Anwaltskosten gehören bei unverschuldeten Unfällen zum erstattungsfähigen Schaden – für Sie bleibt meist kein Eigenanteil.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Schadensposten, den wir für Sie geltend machen.
Ja. Für die Dauer von Reparatur oder Ersatzbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu – gerade im Fuhrpark ein wichtiger Posten.
Grundsätzlich der Fahrer. Lässt er sich nicht feststellen, kann den Halter eine Fahrtenbuchauflage treffen. Wir prüfen Bescheid und Verfahren auf Fehler.
Ja. Wer Mitarbeitern Fahrzeuge überlässt, muss die Fahrerlaubnis regelmäßig kontrollieren und dokumentieren. Wir helfen, das rechtssicher aufzusetzen.
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie in der Regel die freie Wahl des Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten ist oft bares Geld wert.
Unser Ziel ist dasselbe wie Ihres: die vollständige und korrekte Schadensregulierung. Wir respektieren die Unabhängigkeit Ihres Gutachtens, setzen die Sachverständigenkosten gegenüber der Versicherung durch und vertreten – wo gewünscht – auch Ihre Auftraggeber bei der Durchsetzung ihres Schadens. Uns ist eine klare Rollenverteilung wichtig: jeder bleibt unabhängig, ohne gegenseitige Verpflichtungen. Genau diese verlässliche, schnelle Zusammenarbeit schätzen viele Betriebe in der Branche.
Ja. Von der Schadensaufnahme über das Gutachten bis zur Durchsetzung gegenüber der Versicherung – Sie haben einen Ansprechpartner und minimalen Aufwand.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, Fuhrpark- und Unfallmandate betreuen wir aber bundesweit – vieles läuft digital.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.