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Wirtschaftsstrafrecht · Für Unternehmen & Geschäftsführer
Eine Durchsuchung, Ermittlungen gegen die Geschäftsführung oder Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Steuerhinterziehung – im Wirtschaftsstrafrecht steht mehr auf dem Spiel als eine Strafe: auch Ihre Reputation. Wir verteidigen Sie diskret und entschlossen – in Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.
24-Std-Notfall
Bewahren Sie Ruhe und sagen Sie nichts zur Sache – jedes Wort zählt. Je früher wir eingreifen, desto besser lassen sich Schaden und Reputationsrisiko begrenzen.
Ihre Situation
Bei einer Durchsuchung ist besonnenes Handeln entscheidend. Wir schützen Ihre Rechte, prüfen Beweismittel und sichern den Geschäftsbetrieb.
Untreuevorwürfe gefährden Ruf und Management. Wir analysieren alle wirtschaftlichen Details genau und entwickeln eine starke Strategie.
Steuerstrafsachen erfordern hohe Expertise. Wir begleiten Sie bei Selbstanzeigen sowie im gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
Neue Gesetze fordern Unternehmen. Wir beraten Sie proaktiv bei der Compliance und wehren drohende Geldsanktionen wirksam für Sie ab.
Leistungen im Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht
Ob Steuer, Untreue, Geldwäsche oder Verbandssanktion: Als Strafverteidiger mit Wirtschaftserfahrung vertreten wir Sie in allen Feldern des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrechts – diskret, präventiv und im Ernstfall. Bundesweit.
Verteidigung von Organen und Führungskräften – wenn die persönliche strafrechtliche Verantwortung im Raum steht.
Verteidigung bei Vorwürfen nach §§ 263, 266 StGB – vom Eingehungsbetrug bis zur Untreue zum Nachteil des eigenen Unternehmens.
Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§§ 369 ff. AO) und Begleitung der strafbefreienden Selbstanzeige – diskret und fristgerecht.
Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB) – gerade in der Unternehmenskrise.
Verteidigung beim häufigen Vorwurf nach § 266a StGB – dem Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Verteidigung bei Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331 ff. StGB).
Wir verteidigen Ihr Unternehmen gegen Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG – und begrenzen den Schaden.
Wir klären Verdachtsfälle intern auf, sichern Beweise und beraten zu Compliance – bevor die Ermittler kommen.
Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme sowie Verteidigung gegen Einziehung und Vermögensarrest.
In jeder Phase: Durchsuchung → Ermittlungsverfahren → Hauptverhandlung → Revision
Warum Ich
„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer
Sparringspartner und echter Problemlöser."
Ich kenne das Recht aus der Justiz und aus der Wirtschaft. Nach Stationen in der Justiz und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei weiß ich, wie man verhandelt – und wie man durchsetzt.
Mein Schwerpunkt ist das Strafrecht: Als Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) und Lehrbeauftragter und Dozent für Strafrecht an der FernUniversität in Hagen kenne ich die Materie bis in die Tiefe. Meine Promotion behandelt genau das, worum es im Wirtschaftsstrafrecht geht: die strafrechtliche Zurechnung bei Kollegialentscheidungen in Unternehmen. Dazu kommt die Erfahrung aus der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens.
Ich weiß, wie Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten – und wie Unternehmen funktionieren. So bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung, eine klare Strategie und einen Verteidiger, der diskret bleibt und konsequent für Sie eintritt – ganz gleich, was im Ernstfall auf dem Spiel steht.
BEWERTUNGEN
Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.
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Haftung & Prävention
Nicht jeder Fall ist (nur) strafrechtlich. Bei persönlicher Haftung der Geschäftsführung, D&O-Fragen und dem Aufbau wirksamer Compliance sind Sie hier richtig. Wir verzahnen Verteidigung und Prävention – damit aus einem Vorfall kein Dauerproblem wird.
Ratgeber Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und sagen Sie nichts zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, dokumentieren Sie, was mitgenommen wird, und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an. Weisen Sie Mitarbeiter an, ebenfalls keine Angaben zu machen.
Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann Straffreiheit bringen – aber nur, wenn sie vollständig ist und erfolgt, bevor die Tat entdeckt ist. Die Anforderungen sind streng; ein Fehler kann die Wirkung kosten. Hier ist frühe, sorgfältige Beratung entscheidend.
Bei Untreue (§ 266 StGB) geht es um die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, bei Betrug (§ 263 StGB) um Täuschung und Vermögensschaden. Häufig ist auch der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Alle drei stehen und fallen mit der Beweislage – genau dort setzt die Verteidigung an.
Nicht nur Personen, auch Unternehmen können belangt werden – über Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG. Eine gelebte Compliance und eine entschlossene Verteidigung können Sanktionen verhindern oder deutlich mindern.
Wer Verdachtsfälle früh und strukturiert aufklärt, behält die Kontrolle – und verbessert die eigene Position gegenüber den Behörden. Wir gestalten interne Untersuchungen rechtssicher und beraten beim Aufbau von Compliance.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – die Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Häufige Fragen zu Fuhrpark & Unfallschaden
Ruhe bewahren, nichts zur Sache sagen, nichts unterschreiben. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, lassen Sie sich beschlagnahmte Unterlagen auflisten und rufen Sie umgehend Ihren Verteidiger an.
Eine vollständige und rechtzeitige Anzeige nach § 371 AO, die bei Steuerhinterziehung Straffreiheit bringen kann – aber nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Die Voraussetzungen sind streng; lassen Sie sie unbedingt vorab prüfen.
Ja, das kann er. Als Organ trägt der Geschäftsführer strafrechtliche Verantwortung – etwa bei Steuer-, Insolvenz- oder Untreuevorwürfen. Eine frühe Verteidigung schützt Sie persönlich.
§ 266a StGB betrifft das Vorenthalten von Arbeitsentgelt – konkret das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Vorwurf trifft oft Geschäftsführer in der Krise und wird schnell strafrechtlich verfolgt. Hier lohnt frühe Verteidigung besonders.
Sanktionen, die sich gegen das Unternehmen selbst richten – etwa nach §§ 30, 130 OWiG. Sie können empfindlich hoch ausfallen; gelebte Compliance und eine gute Verteidigung wirken mindernd.
Der Staat kann Vermögen abschöpfen, das aus einer Tat stammt (Einziehung), und es per Arrest vorläufig sichern. Wir verteidigen gegen unberechtigte oder überhöhte Maßnahmen.
Durch Diskretion, schnelle Kommunikation mit den Behörden und – wo nötig – abgestimmtes Krisenmanagement. Oft entscheidet das frühe Vorgehen, ob ein Fall öffentlich wird.
Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Üblich ist eine transparente Honorarvereinbarung; die Konditionen besprechen wir vorab klar mit Ihnen.
Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir verteidigen Unternehmen und Geschäftsführer aber bundesweit – diskret und auch kurzfristig.
Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.