Wirtschaftsstrafrecht · Für Unternehmen & Geschäftsführer

Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht

– wenn gegen Unternehmen und Unternehmer ermittelt wird.

Eine Durchsuchung, Ermittlungen gegen die Geschäftsführung oder Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Steuerhinterziehung – im Wirtschaftsstrafrecht steht mehr auf dem Spiel als eine Strafe: auch Ihre Reputation. Wir verteidigen Sie diskret und entschlossen – in Düsseldorf, Hilden, Duisburg und bundesweit.

24-Std-Notfall

Durchsuchung im Unternehmen?

Bewahren Sie Ruhe und sagen Sie nichts zur Sache – jedes Wort zählt. Je früher wir eingreifen, desto besser lassen sich Schaden und Reputationsrisiko begrenzen.

Bewertungen & Auszeichnungen

Ausgezeichnet bewertet.

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Ihre Situation

Kennen Sie das?

Unternehmensdurchsuchung

Bei einer Durchsuchung ist besonnenes Handeln entscheidend. Wir schützen Ihre Rechte, prüfen Beweismittel und sichern den Geschäftsbetrieb.

Verdacht auf Untreue

Untreuevorwürfe gefährden Ruf und Management. Wir analysieren alle wirtschaftlichen Details genau und entwickeln eine starke Strategie.

Steuerstrafverfahren

Steuerstrafsachen erfordern hohe Expertise. Wir begleiten Sie bei Selbstanzeigen sowie im gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Verbandssanktionen

Neue Gesetze fordern Unternehmen. Wir beraten Sie proaktiv bei der Compliance und wehren drohende Geldsanktionen wirksam für Sie ab.

Leistungen im Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht

Verteidigung für Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände.

Ob Steuer, Untreue, Geldwäsche oder Verbandssanktion: Als Strafverteidiger mit Wirtschaftserfahrung vertreten wir Sie in allen Feldern des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrechts – diskret, präventiv und im Ernstfall. Bundesweit.

Ermittlungen gegen Geschäftsführer & Vorstände

Verteidigung von Organen und Führungskräften – wenn die persönliche strafrechtliche Verantwortung im Raum steht.

Betrug & Untreue

Verteidigung bei Vorwürfen nach §§ 263, 266 StGB – vom Eingehungsbetrug bis zur Untreue zum Nachteil des eigenen Unternehmens.

Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§§ 369 ff. AO) und Begleitung der strafbefreienden Selbstanzeige – diskret und fristgerecht.

Insolvenzstrafrecht

Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB) – gerade in der Unternehmenskrise.

Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Verteidigung beim häufigen Vorwurf nach § 266a StGB – dem Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Geldwäsche & Korruption

Verteidigung bei Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331 ff. StGB).

Unternehmensgeldbußen & Verbandssanktionen

Wir verteidigen Ihr Unternehmen gegen Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG – und begrenzen den Schaden.

Compliance & interne Untersuchungen

Wir klären Verdachtsfälle intern auf, sichern Beweise und beraten zu Compliance – bevor die Ermittler kommen.

Durchsuchung & Vermögensabschöpfung

Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme sowie Verteidigung gegen Einziehung und Vermögensarrest.

In jeder Phase:  Durchsuchung → Ermittlungsverfahren → Hauptverhandlung → Revision

Warum Ich

Strafrecht und Wirtschaft 

– ich kenne beide Welten.

„Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer 

Sparringspartner und echter Problemlöser."

Ich kenne das Recht aus der Justiz und aus der Wirtschaft. Nach Stationen in der Justiz und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei weiß ich, wie man verhandelt – und wie man durchsetzt.

Mein Schwerpunkt ist das Strafrecht: Als Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) und Lehrbeauftragter und Dozent für Strafrecht an der FernUniversität in Hagen kenne ich die Materie bis in die Tiefe. Meine Promotion behandelt genau das, worum es im Wirtschaftsstrafrecht geht: die strafrechtliche Zurechnung bei Kollegialentscheidungen in Unternehmen. Dazu kommt die Erfahrung aus der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens.

Ich weiß, wie Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten – und wie Unternehmen funktionieren. So bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung, eine klare Strategie und einen Verteidiger, der diskret bleibt und konsequent für Sie eintritt – ganz gleich, was im Ernstfall auf dem Spiel steht.

Wir sorgen für Lösungen statt Ausreden.

BEWERTUNGEN

Was Mandanten sagen.

Ein Auszug aus den Rückmeldungen unserer Mandantinnen und Mandanten.

  • Verlässlicher Ansprechpartner, strategischer Sparringspartner und echter Problemlöser – mittlerweile quasi unsere externe Rechtsabteilung. Hervorragende Erreichbarkeit, pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen."
    Unternehmer
    Selbstständig
  • „TOP Anwalt für Strafrecht. 1000 % Empfehlung. Er hat mir aus einer Lage geholfen, mit der ich niemals gerechnet hätte."
    Mandant
    Strafrecht
  • „Von Anfang an professionell betreut. Dr. Işık hat sich Zeit genommen, die Rechtslage verständlich erklärt und eine klare Strategie entwickelt – mit einem für mich hervorragenden Ergebnis."
    Mandantin
    Arbeitsrecht
  • „Ob Forderungen, arbeitsrechtliche Themen oder allgemeine Fragen – ich wurde stets kompetent, zuverlässig und lösungsorientiert beraten. Hohes Engagement, schnelle Kommunikation. Klare Empfehlung."
    Geschäftsführer
    GmbH
  • „Tiefgehendes Fachwissen und eine extrem lösungsorientierte Arbeitsweise. Uneingeschränkte Empfehlung für jeden, der einen verlässlichen und durchsetzungsstarken Anwalt sucht."
    Mandant
    Durchsetzung
  • „Sehr engagiert und zuverlässig. Arbeitet sich schnell in die Themen ein – bei mir Verkehrs- und Privatrecht – und berät kompetent und fundiert. Gerne weiter empfohlen!"
    Mandant
    Verkehrsrecht

Auszug aus Mandantenbewertungen – nachzulesen auf Google, ProvenExpert, Trustpilot und anwalt.de.

KONTAKT

Diskrete Ersteinschätzung – streng vertraulich.

Rund um die Uhr erreichbar. In dringenden Fällen erhalten Sie sofort eine Rückmeldung.

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Haftung & Prävention

Geht es um Haftung statt Strafe?

Nicht jeder Fall ist (nur) strafrechtlich. Bei persönlicher Haftung der Geschäftsführung, D&O-Fragen und dem Aufbau wirksamer Compliance sind Sie hier richtig. Wir verzahnen Verteidigung und Prävention – damit aus einem Vorfall kein Dauerproblem wird.

Ratgeber Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht

Wirtschafts- & Unternehmensstrafrecht: kurz erklärt.

Durchsuchung im Unternehmen: So reagieren Sie richtig

Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und sagen Sie nichts zur Sache. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, dokumentieren Sie, was mitgenommen wird, und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an. Weisen Sie Mitarbeiter an, ebenfalls keine Angaben zu machen.

Steuerhinterziehung & strafbefreiende Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann Straffreiheit bringen – aber nur, wenn sie vollständig ist und erfolgt, bevor die Tat entdeckt ist. Die Anforderungen sind streng; ein Fehler kann die Wirkung kosten. Hier ist frühe, sorgfältige Beratung entscheidend.

Untreue, Betrug & § 266a StGB

Bei Untreue (§ 266 StGB) geht es um die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, bei Betrug (§ 263 StGB) um Täuschung und Vermögensschaden. Häufig ist auch der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Alle drei stehen und fallen mit der Beweislage – genau dort setzt die Verteidigung an.

Verbandssanktionen: das Risiko fürs Unternehmen

Nicht nur Personen, auch Unternehmen können belangt werden – über Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG. Eine gelebte Compliance und eine entschlossene Verteidigung können Sanktionen verhindern oder deutlich mindern.

Compliance & interne Untersuchungen

Wer Verdachtsfälle früh und strukturiert aufklärt, behält die Kontrolle – und verbessert die eigene Position gegenüber den Behörden. Wir gestalten interne Untersuchungen rechtssicher und beraten beim Aufbau von Compliance.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – die Ersteinschätzung ist unverbindlich.

Häufige Fragen zu Fuhrpark & Unfallschaden

Gut zu wissen.

Ruhe bewahren, nichts zur Sache sagen, nichts unterschreiben. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, lassen Sie sich beschlagnahmte Unterlagen auflisten und rufen Sie umgehend Ihren Verteidiger an.

Eine vollständige und rechtzeitige Anzeige nach § 371 AO, die bei Steuerhinterziehung Straffreiheit bringen kann – aber nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Die Voraussetzungen sind streng; lassen Sie sie unbedingt vorab prüfen.

Ja, das kann er. Als Organ trägt der Geschäftsführer strafrechtliche Verantwortung – etwa bei Steuer-, Insolvenz- oder Untreuevorwürfen. Eine frühe Verteidigung schützt Sie persönlich.

§ 266a StGB betrifft das Vorenthalten von Arbeitsentgelt – konkret das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Vorwurf trifft oft Geschäftsführer in der Krise und wird schnell strafrechtlich verfolgt. Hier lohnt frühe Verteidigung besonders.

Sanktionen, die sich gegen das Unternehmen selbst richten – etwa nach §§ 30, 130 OWiG. Sie können empfindlich hoch ausfallen; gelebte Compliance und eine gute Verteidigung wirken mindernd.

Der Staat kann Vermögen abschöpfen, das aus einer Tat stammt (Einziehung), und es per Arrest vorläufig sichern. Wir verteidigen gegen unberechtigte oder überhöhte Maßnahmen.

Durch Diskretion, schnelle Kommunikation mit den Behörden und – wo nötig – abgestimmtes Krisenmanagement. Oft entscheidet das frühe Vorgehen, ob ein Fall öffentlich wird.

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Üblich ist eine transparente Honorarvereinbarung; die Konditionen besprechen wir vorab klar mit Ihnen.

Ja. Kanzleisitz ist Hilden bei Düsseldorf, wir verteidigen Unternehmen und Geschäftsführer aber bundesweit – diskret und auch kurzfristig.

Auf Deutsch, Türkisch und Englisch.